Zoll Newsletter 04/2023
EMCS-Eingangsmeldung als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen
Das BMF lässt jetzt auch die Verwendung einer validierten EMCS-Eingangsmeldung als Gelangensnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen bei Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr zu. Bisher war nur die Verwendung der validierten EMCS-Eingangsmeldung als Gelangensnachweis bei Beförderungen im Steueraussetzungsverfahren möglich. Der Mehraufwand durch die Umstellung auf das EMCS-Verfahren im steuerrechtlich freien Verkehr zahlt sich für die Unternehmer nun aus.