Zoll Newsletter 03/2020
EuGH: Nachträgliche Änderung des Anmelders in der Zollanmeldung möglich
Der EuGH hatte in der Rechtssache Pfeifer & Langen (C-97/19) entschieden, dass eine Änderung des Anmelders einer Zollanmeldung nach Art. 78 ZK möglich ist. Nationale Gerichte der Mitgliedstaaten – auch deutsche Gerichte – hielten eine solche Änderung bislang für nicht möglich. Die Anwendung des neuen Urteils ist allerdings auf spezielle Situationen begrenzt. Das gilt auch deshalb, weil die heutige Rechtslage mit Art. 173 UZK engere Voraussetzungen für die Änderung von Zollanmeldungen vorsieht.