Zoll Newsletter 03/2019
Änderungen bei den autonomen Zollaussetzungen
Nicht immer unterliegen Einfuhrwaren den im Zolltarif der EU festgesetzten Zöllen. Für einige Waren bestehen innerhalb eines begrenzten Zeitraums sogenannte autonome Zollaussetzungen. Größtenteils sind dies Waren, die von produzierenden Unternehmen in der EU benötigt werden, jedoch nur in Drittländern verfügbar sind. Die Liste dieser Waren ändert sich alle sechs Monate. Die aktuelle Liste der Zollaussetzungen ist seit 1. Juli 2019 anwendbar.