Zoll Newsletter 02/2023
Der Start des CO2-Grenzausgleichssystems „Carbon Border Adjustment Mechanism“ rückt näher
Importiert Ihr Unternehmen Zement, Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl oder Aluminium in die EU? Dann sollten Sie sich spätestens jetzt mit dem CO2-Grenzausgleichssystem „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) näher befassen. Am 17.05.2023 trat die Verordnung in Kraft, die für zukünftige Einfuhren der oben genannten Stoffe aus dem Drittland den verpflichtenden Erwerb von Emissionszertifikaten vorsieht. Bereits ab 01.10.2023 sind bestimmte Vorschriften anwendbar, bevor die Verordnung ab 01.01.2026 umfassend gilt. In unserem Newsletter erhalten Sie einen ersten kurzen Überblick.