Zoll Newsletter 02/2021
Bundestag beschließt höhere Tabaksteuer – künftig auch Waren ohne Nikotin steuerpflichtig
Seit Monaten ist die geplante Modernisierung des deutschen Tabaksteuerrechts ein heiß diskutiertes Thema. Nun hat der Bundestag in einer nächtlichen Sitzung am 11.06.2021 mit dem sog. Tabaksteuermodernisierungsgesetz weitreichende Änderungen des Tabaksteuergesetzes beschlossen. Ab dem 01.01.2022 werden Zigaretten, Wasserpfeifentabak und sog. Heat-not-Burn-Produkte wesentlich höher besteuert. Ab dem 01.07.2022 unterliegen sogar die Substanzen für sog. E-Zigaretten der Tabakbesteuerung, auch wenn sie gar kein Nikotin enthalten.