Zoll Newsletter 02/2019
EuGH: Abfrage der persönlichen Steuer-ID der Geschäftsführer und Zollverantwortlichen für zollrechtliche Bewilligungen zulässig
Seit Inkrafttreten des Unionszollkodex fragte die Zollverwaltung im Rahmen der Beantragung und Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen u. a. die Steuer-ID von Mitarbeitern, Führungskräften und Mitgliedern der Aufsichtsgremien ab. Nach berechtigten Zweifeln aus der Wirtschaft an der rechtlichen Zulässigkeit dieser Angaben verzichtete die Zollverwaltung vorerst auf die Abfrage der Steuer-ID. Der EuGH hält nun in seinem Urteil vom 16.01.2019 die Abfrage der Steuer-ID grundsätzlich für zulässig, jedoch unter Einschränkung des Personenkreises.