Zoll Newsletter 01/2020
COVID-19: Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen sowie weitere Maßnahmen im Warenverkehr
Der Ausbruch von SARS-CoV-2 beeinflusst das gesamte Wirtschafts- und Privatleben. Viele Güter, die bislang im Überfluss zur Verfügung standen, sind derzeit knapp. Darunter auch dringend benötigte medizinische Ausrüstung. Die europäische Kommission hat für diese Güter nun eine Befreiung von Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Daneben gibt es weitere Maßnahmen, die den Warenverkehr insgesamt fördern sollen.