Zoll Newsletter 01/2019
EuGH zur Bestimmung des Zollwerts bei nachträglicher Anpassung von Verrechnungspreisen
Das Finanzgericht München hat in seinem Urteil vom 15.11.2018 die Erstattung von Einfuhrabgaben bei nachträglich geminderten Verrechnungspreisen abgelehnt. Das Gericht hatte die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Urteil vom 20.12.2017, C-529/16 – Hamamatsu) und war an die Entscheidung gebunden. Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Eine erneute Vorlage beim EuGH durch den Bundesfinanzhof erscheint zumindest nicht ausgeschlossen. Gegen Nacherhebungsbescheide sollten betroffene Unternehmen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.