Umsatzsteuer Newsletter 31/2019
Blick ins Ausland
PORTUGAL verpflichtet zur Registrierung im Zentralregister der wirtschaftlich Beteiligten und verlängert Frist für Anwendung einer zertifizierten Rechnungssoftware +++ UNGARN ermöglicht Vorsteuerabzug vor der Registrierung +++ CHILE stoppt Einführung einer Digitalsteuer +++ GRIECHENLAND plant Echtzeitmeldung von Rechnungen +++ ÖSTERREICH plant Steuer auf digitale Werbeumsätze und verschiebt Einführung der Margenbesteuerung auf B2B-Reiseleistungen +++ POLEN veröffentlicht neuen Gesetzesentwurf zum Split Payment und verschiebt Einführung neuer SAF-T +++ SLOWAKEI verringert Steuersatz für Beherbergungsleistungen
1 Portugal
Bis zum 31.10.2019 müssen sich Unternehmen im Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten registrieren lassen. Diese Verpflichtung betrifft nun auch solche Unternehmen, die nur in Portugal umsatzsteuerlich registriert sind. Im Rahmen der Registrierung werden u. a. Daten zur Identität der Gesellschafter, der Verwaltungsorgane und der wirtschaftlich Berechtigten sowie Daten zur Person des Eintragenden abgefragt. Die erfassten Daten sollen zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche innerhalb der EU genutzt werden. Die Nichtregistrierung kann zu Sanktionen und Bußgeldern von bis zu 50.000 EUR führen.     
 
Ab 01.01.2020 müssen Unternehmen zudem Rechnungen mittels einer von der portugiesischen Finanzbehörde zertifizierten Software ausstellen. Diese Verpflichtung gilt nach neuesten Informationen auch für Unternehmen, die nur in Portugal umsatzsteuerlich registriert und nicht ansässig sind, soweit sie einen jährlichen (Welt-)Umsatz von mehr als EUR 75.000 erzielen. Die Verpflichtung entfällt lediglich dann, wenn das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt oder wenn im Gutschriftsverfahren abgerechnet wird. Die Nichteinhaltung kann Sanktionen und Bußgelder von bis zu 37.500 EUR nach sich ziehen.
 
2 Ungarn
Vorsteuern aus Eingangsrechnungen vor der Registrierung können seit dem 01.01.2019 nur noch im Rahmen der ersten einzureichenden Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden. Die Vorsteuern müssen jedoch innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist – ggf. durch eine Berichtigung der ersten Umsatzsteuererklärung – geltend gemacht werden.
 
3 Chile
Chile verwirft die geplante Digitalsteuer i. H. v. 10% auf Online-Dienstleistungen von nicht ansässigen Unternehmern im B2C-Bereich. Die Steuer sollte auf herunterladbare Medien oder Streaming-Medien erhoben und von in Chile registrierten Kreditkartenunternehmen einbehalten werden. Der Finanzminister hat stattdessen vorgeschlagen, diese Leistungen der regulären chilenischen Umsatzsteuer von 19% zu unterwerfen. Dies würde bedeuten, dass sich nicht ansässige Online-Dienstleister in Chile registrieren lassen müssten und die Steuer selbst abzuführen hätten.
 
4 Griechenland
Griechenland wird voraussichtlich im Januar 2020 die Echtzeitmeldung von Rechnungen sowie E-Rechnungen einführen. Dazu gehört auch das tägliche Reporting von B2B- und B2C-Rechnungen über das TAXISnet-Portal der Steuerbehörde.
 
5 Österreich
Österreich plant, ab 01.01.2020 eine Steuer auf digitale Werbeumsätze in Höhe von 5% zu erheben. Betroffen sind Unternehmen mit einem jährlichen weltweiten Online-Werbeumsatz von über 750 Mio. EUR und einem jährlichen Umsatz in Österreich von über 25 Mio. EUR.
 
Österreich hat die Erweiterung der Margenbesteuerung von Reiseleistungen auch auf B2B-Umsätze nochmals verschoben, diesmal vom 01.05.2019 auf den 01.05.2020. Die EU-Kommission hat daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angekündigt.
 
6 Polen
Die polnische Regierung hat einen neuen Gesetzesentwurf für das Split Payment veröffentlicht. Die getrennte Bezahlung von Rechnungen soll nun ab 01.09.2019 verpflichtend anzuwenden sein. Der fällige Steuerbetrag soll vom Leistungsempfänger auf ein separates Steuerkonto des Leistenden überwiesen werden. Ausländische Unternehmen wären verpflichtet, ein Bankkonto in PLN bei einer in Polen ansässigen Bank zu eröffnen. Die polnischen Steuerbehörden würden die Kosten für dieses Bankkonto auf Antrag erstatten. Das Split Payment fände hauptsächlich Anwendung bei Leistungen, die bisher dem Reverse Charge unterliegen. Die einzelnen Gegenstände und Leistungen sind im Anhang der EU-Durchführungsverordnung 2019/310 aufgelistet. Zudem soll jede Transaktion einen Bruttobetrag von PLN 15.000 übersteigen. Ein Hinweis auf die Anwendung des Split Payment auf der Rechnung soll zwingend anzugeben sein (auf Polnisch: „mechanizm podzielonej płatności”). Soweit der Hinweis nicht auf der Rechnung enthalten ist oder das Split Payment trotz Vorliegens der Voraussetzungen nicht angewendet wird, ist eine Strafzahlung in Höhe der geschuldeten Umsatzsteuer vorgesehen. Strafzahlungen sollen jedoch erst ab dem 01.01.2020 erhoben werden. 
 
Das neue Standard Audit File Tax (SAF-T), das die bisherige Umsatzsteuererklärung und die zusätzlich einzureichende SAF_VAT-Datei ersetzen soll, wird für Großunternehmen erst ab 01.01.2020 in Kraft treten. Nach dem neuen Gesetzesentwurf müssen weniger Felder verpflichtend ausgefüllt werden. Zudem sind die Fälle genauer geregelt, in denen gegenüber dem Steuerpflichtigen für falsch erstellte Standard Audit Files Geldstrafen verhängt werden.
 
7 Slowakei
Seit dem 01.01.2019 gilt in der Slowakei der ermäßigte Steuersatz von 10% für Beherbergungsleistungen. Hiervon erfasst sind sowohl Hotelübernachtungen als auch andere Beherbergungsleistungen, so z. B. auf Campingplätzen.
 
Ansprechpartner:

Ronny Langer
Dipl.-FW (FH), Steuerberater
Tel.: +49 89 217501250
ronny.langer@kmlz.de

Stand: 03.07.2019