Umsatzsteuer Newsletter 26/2018
Blick ins Ausland
AUSTRALIEN plant Steuerpflicht für ausländische Anbieter von Hotelzimmern +++ GROSSBRITANNIEN will Unternehmen beim Vorsteuerabzug von Einfuhrumsatzsteuer entgegen kommen +++ GRIECHENLAND will Echtzeitmeldepflicht einführen und Papierrechnungen abschaffen +++ UNGARN gewährt Schonfrist für Echtzeitmeldungen +++ INDIEN will Umsatzsteuererklärungen vereinfachen +++ ITALIEN verschiebt Einführung elektronischer Rechnungen +++ KUWAIT wird Mehrwertsteuersystem erst in 2021 einführen +++ MALAYSIA hat GST abgeschafft +++ NEUSEELAND will Freigrenze für Einfuhren abschaffen +++ RUSSLAND will Freigrenze für Einfuhr abschaffen +++ SCHWEIZ gibt Höhe der Rundfunkgebühren bekannt +++ SPANIEN weitet Echtzeitmeldepflichten aus

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1.    Australien
Australien plant die Einführung der Steuerpflicht für nicht im Inland ansässige Verkäufer und Vermittler von Hotelzimmern. Beträgt der Jahresumsatz aus dem Verkauf oder der Vermittlung von australischen Hotelzimmern mehr als AUD 75.000 p.a., soll der Leistende 10 % australische Umsatzsteuer (GST) abführen müssen.

2.    Griechenland
Ab dem 01.01.2019 sollen in Griechenland Rechnungsdaten in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Zunächst würden nur Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie öffentlich-rechtliche Unternehmen betroffen sein. Ab dem 01.01.2020 wären dann sämtliche Steuerpflichtigen zur Echtzeitmeldung verpflichtet. Das heißt, die Rechnungsdaten müssten zeitgleich an den Leistungsempfänger und die Finanzverwaltung übermittelt werden. Papierrechnungen würden damit abgeschafft.

3.    Großbritannien
Im Zuge des Brexit soll eine Vereinfachungsregelung für den Import von Waren aus der EU eingeführt werden. Durch den Ausstieg aus dem europäischen Mehrwertsteuersystem werden Warenimporte mit 20 % Einfuhrumsatzsteuer belastet. Diese könnte zwar im Rahmen der Umsatzsteuererklärungen als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Daraus würde sich jedoch ein Liquiditätsnachteil ergeben. Um diesen abzuwenden, soll die in einem Erklärungszeitraum entstandene Einfuhrumsatzsteuer erst mit Abgabe der darauffolgenden Umsatzsteuererklärung fällig sein.

4.    Ungarn
Seit dem 01.07.2018 müssen Rechnungsinformationen innerhalb von 24 Stunden nach Rechnungsstellung an die Finanzbehörden übermittelt werden. Der ungarische Finanzminister hat die Finanzämter jedoch dazu angehalten, bis 31.07.2018 keine Strafen für die verspätete Meldung festzusetzen, wenn das Unternehmen bereits im Meldesystem registriert ist und die Umsatzdetails bis spätestens 31.07.2018 mitgeteilt werden.

5.    Indien
Das zum 01.07.2017 eingeführte Mehrwertsteuersystem soll gegen Ende des Jahres vereinfacht werden. Bisher müssen drei Umsatzsteuererklärungen pro Monat abgegeben werden. Die umfangreichen Erklärungspflichten sollen durch eine zusammenfassende monatliche Umsatzsteuererklärung abgelöst werden. Kleine Unternehmen sollen nur noch zur quartalsweisen Abgabe verpflichtet sein.

6.    Italien
Die ursprünglich für den 01.07.2018 geplante Einführung der Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen für die Lieferung von Kraftstoff an italienischen Tankstellen wurde auf den 01.01.2019 verschoben.

7.    Kuwait
Die Einführung des Mehrwertsteuersystems in Kuwait soll jetzt erst 2021 erfolgen. Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate verfügen bereits über ein solches System. Der Oman, Katar und Bahrain planen die Einführung für 2019.

8.    Malaysia
Die zum 01.04.2015 eingeführte Goods and Service Tax ist seit 01.06.2018 quasi wieder abgeschafft, indem der Steuersatz von 6 % auf 0 % gesenkt wurde. Die GST soll im nächsten Schritt von einer Sales and Service Levy ersetzt werden.

9.    Neuseeland
Zum 01.10.2019 soll die Kleinbetragsgrenze für die Einfuhr von Gegenständen abgeschafft werden. Aktuell unterliegen Gegenstände bis zu einem Wert von NZD 400 nicht der Einfuhrumsatzsteuer. Zur Bekämpfung von Steuerbetrug und um Wettbewerbsvorteile ausländischer Unternehmen einzuschränken, soll ab dem 01.10.2019 jede Einfuhr von Gegenständen mit 15 % Einfuhrumsatzsteuer belastet werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die für die Registrierungspflicht maßgebliche Umsatzschwelle von NZD 60.000 p.a. überschritten wird.

10.    Russland
Die Freigrenze für die Einfuhr von Gegenständen wird bis zum Jahresende reduziert. Die bisherige Freigrenze von EUR 1.000 wurde zum 01.07.2018 auf EUR 500 gesenkt. Für den 01.01.2019 ist eine weitere Senkung auf EUR 200 vorgesehen.

11.    Schweiz
Ab dem 01.01.2019 müssen sämtliche im Schweizer Mehrwertsteuer-Register eingetragenen Unternehmen eine jährliche Rundfunkgebühr entrichten. Die Rundfunkgebühr wird sich am Weltumsatz des Unternehmens bemessen und kann bis zu CHF 35.590 betragen.

12.    Spanien
Auch Unternehmen, die auf den Kanarischen Inseln umsatzsteuerlich registriert sind, werden ab dem 01.01.2019 zur Abgabe der Echtzeitmeldungen (SII-Erklärungen) verpflichtet. Die Echtzeitmeldung von Umsatzdetails muss innerhalb von vier Arbeitstagen nach Erhalt der Eingangsrechnungen oder Ausstellung der Ausgangsrechnung erfolgen.

Ansprechpartner:

Ronny Langer
Dipl.-FW (FH), Steuerberater
Tel.: +49 89 217501250
ronny.langer@kmlz.de

Stand: 05.07.2018