Das BMF hat am 15.10.2025 ein weiteres Schreiben zur E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze veröffentlicht. Konträr zu anderslautenden Erwartungen hält das BMF die Validierung von E-Rechnungen weiterhin hoch. Nur wer seine E-Rechnungen mit einer geeigneten Validierungsanwendung prüft, kann aus Sicht des BMF einer Gefährdung des Vorsteuerabzugs entgegenwirken. KMLZ unterstützt Sie bei Bedarf gerne bei der Prüfung und Zertifizierung Ihrer eingesetzten Validierungsanwendung. Daneben finden sich im BMF-Schreiben u. a. weitere Klarstellungen bezüglich Rechnungspflichtbestandteilen und Korrekturen von E-Rechnungen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Newsletter.
Wer ist bei einem In-App-Kauf aus umsatzsteuerlicher Sicht der Leistende gegenüber dem Endkunden? Der App-Entwickler oder der App-Store? Aus Sicht des EuGH ist es der App-Store, wenn er nicht ausdrücklich im fremden Namen auftritt. Für ein Auftreten im fremden Namen soll es jedoch nicht ausreichend sein, wenn der App-Store lediglich in der Bestellbestätigung auf den App-Entwickler hinweist.
Der Gesetzgeber macht mit dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 ernst: Restaurantbesuche sollen ab dem 01.01.2026 wieder günstiger werden. Zumindest für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist die (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes geplant.
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