Eigentlich schien der Fall zu den In-App-Käufen durch das Vorlageverfahren des EuGH in der Rs. Xyrality geklärt. Nun schließt der BFH aber eine Steuerschuld des App-Entwicklers nicht aus, da der App-Store in dessen Namen Bestellbestätigungen ausgestellt hat, und verweist den Fall zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurück an das Finanzgericht. Hier ist das letzte Wort also doch noch nicht gesprochen.
Seit Kurzem liegt ein Referentenentwurf des BMF für ein Jahressteuergesetz 2026 vor. Umsatzsteuerrechtlich ist darin insbesondere die Neuregelung zur Organschaft interessant: Es soll einen neuen § 2c UStG geben. Darin ist geregelt, dass Personengesellschaften Organgesellschaft sein können. Wichtiger noch: Die Abgabe einer Erklärung zur Organschaft wird weitere Voraussetzung der Organschaft sein (sog. Erklärungsverfahren). Hierzu soll auch die UStDV ergänzt werden. Für den Fall einer falschen Erklärung einer Organschaft enthält § 2c UStG neue verfahrensrechtliche Bestimmungen und eine Haftungsnorm.
Die Bundesregierung plant die Anhebung der Steuersätze zum 01.01.2027. Die Formel lautet „21–10–0“, was nichts anderes bedeutet, als dass der Regelsteuersatz auf 21 % und der ermäßigte Steuersatz auf 10 % steigen soll. Und damit die Steuererhöhung die „kleinen Leute“ nicht zu hart trifft, will man Lebensmittel mit dem sog. Nullsteuersatz belegen.
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