Das Internetportal kassiert den Gesamtpreis, bestimmt den Aufschlag und steuert den Buchungsprozess. Reicht das bereits für ein umsatzsteuerliches Eigengeschäft? Der BFH verneint dies. In seinem Urteil vom 21.05.2026 stellt er klar: Entscheidend bleiben die tatsächlichen Rechtsbeziehungen und das Auftreten gegenüber dem Kunden. Der BFH setzt der Tendenz, Plattformen allein wegen ihrer marktbeherrschenden Rolle umsatzsteuerlich zum Eigenhändler zu machen, deutliche Grenzen und schafft Klarheit für Betreiber von Internetportalen.