Der EuGH hat mit Urteil vom 05.03.2026 (Rs. C 472/24) entschieden, wie der Handel mit In Game Assets wie etwa Spielgold gegen konventionelle Währungen umsatzsteuerlich zu bewerten ist: Es gilt weder die Steuerbefreiung für Umsätze mit Zahlungsmitteln, noch handelt es sich um die Übertragung eines (Mehrzweck-)Gutscheins. Die Entscheidung betrifft nicht nur Gaming Plattformen und professionelle Trader, sondern auch Marktplätze, Entwickler und Investoren im Bereich digitaler Güter. Besonders relevant: die Absage an Steuerbefreiung und Differenzbesteuerung.