Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 43/2018
Der 8. Senat des BFH hat sich dem 9. Senat angeschlossen. Auch er hat schwerwiegende Zweifel daran, dass der Zinssatz von 6% p.a. in § 238 Abs. 1 AO verfassungsgemäß ist. Aus Sicht des 8. Senats gilt dies sogar bereits seit (November) 2012. Das Bundesverfassungsgericht möchte sich noch vor Ende des Jahres dazu äußern. Bis dahin sollten Steuerpflichtige gegen alle Zinsbescheide Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen.
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Der EuGH macht mit seinem Urteil vom 17.10.2018 in der Rechtssache Ryanair deutlich: Holdings nehmen im Umsatzsteuerrecht keine Sonderrolle ein. Entscheidend ist allein, ob sie umsatzsteuerlich als Unternehmer einzustufen sind. Die Finanzverwaltung muss jetzt umdenken. Die pauschale Versagung des Vorsteuerabzugs mit Verweis auf die Holdingeigenschaft ist unzulässig. Aber auch Holdings sollten sich mit der Umsatzsteuer beschäftigen, wollen sie teure Überraschungen vermeiden.
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Umsatzsteuer Newsletter 41/2018
Am 18.10.2018 hat der EuGH in der Rechtssache Volkswagen Financial Service (Rs. C-153-17) entschieden. Es ging dabei um den Vorsteuerabzug aus Gemeinkosten eines Unternehmens (z. B. IT-Infrastruktur, Räume und Büroartikel) mit steuerfreien und steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Der Unternehmer hat die Gemeinkosten mit Mitteln aus steuerfreien Ausgangsumsätzen bezahlt. Dies hindert den unmittelbaren Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Tätigkeit allerdings nicht. Der EuGH bestätigt daher ein weiteres Mal, dass der unmittelbare Zusammenhang der Eingangsleistungen mit den steuerpflichtigen Ausgangsleistungen weit zu sehen ist.
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