Das BMF hat die Nichtbeanstandungsfrist für die Behandlung von Lieferungen über inländische Warenlager bis zum 31.12.2019 verlängert. Damit haben die betroffenen Unternehmen erneut Zeit gewonnen und müssen sich voraussichtlich erst mit Blick auf 2020 wieder mit diesem Thema beschäftigen. Dann sollen jedenfalls die Quick Fixes in Kraft treten, die auch eine EU-weite Vereinfachungsregelung für Konsignationslager beinhalten.
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