Eine Vermittlung von Versicherungsverträgen ist auch dann gem. § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei, wenn nicht der Abschluss eines neuen Vertrages vermittelt wird, sondern lediglich die Anpassung eines bereits bestehenden Vertrages (sog. Tarifoptimierung). So sieht es der BFH in einer am 23.10.2025 veröffentlichten Entscheidung (Az. XI R 7/23). Für eine Vermittlung sei gerade nicht erforderlich, dass Vertragsparteien erstmalig zusammengebracht werden.