Die Rechnungsstellung befindet sich im Umbruch. Mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung im B2B Bereich hat der Gesetzgeber die Grundlage für vollständig digitalisierte Abrechnungsprozesse geschaffen.
Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Der verpflichtende Versand strukturierter E-Rechnungen folgt schrittweise, für die meisten Unternehmen ab 2027.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen stehen. Die Übergangsfristen sind definiert. Unternehmen müssen jetzt handeln.
Die Umstellung ist keine reine Systemanpassung. Sie zwingt Unternehmen, steuerliche Anforderungen technisch korrekt umzusetzen. Kritische Punkte dabei sind insbesondere:
- die korrekte Abbildung der Rechnungsangaben (§§ 14, 14a UStG),
- die Validierung von Syntax und Datenstruktur,
- die Sicherstellung der inhaltlichen Konsistenz (Semantik) sowie
- die revisionssichere Archivierung.
Fehler können unmittelbare Auswirkungen auf Vorsteuerabzug, Zahlungsprozesse und Betriebsprüfungen haben.
Die E-Rechnung ist ein Querschnittsthema: IT, Finanz- und Steuerfunktion greifen ineinander. Wir begleiten Unternehmen entlang der gesamten Umsetzung, strukturieren Prozesse, prüfen bestehende Systeme und sichern die Umsetzung rechtlich ab.
Mehr zur E-Rechnungspflicht
[{"title":"BMF-Schreiben zu E-Rechnungen: Validierung und Strukturierung der Pflichtbestandteile","nid":"5339","body":"Das BMF hat am 15.10.2025 ein weiteres Schreiben zur E-Rechnungspflicht f\u00fcr inl\u00e4ndische B2B-Ums\u00e4tze ver\u00f6ffentlicht. Kontr\u00e4r zu anderslautenden Erwartungen h\u00e4lt das BMF die Validierung von E-Rechnungen weiterhin hoch. Nur wer seine E-Rechnungen mit einer geeigneten Validierungsanwendung pr\u00fcft, kann aus Sicht des BMF einer Gef\u00e4hrdung des Vorsteuerabzugs entgegenwirken. KMLZ unterst\u00fctzt Sie bei Bedarf gerne bei der Pr\u00fcfung und Zertifizierung Ihrer eingesetzten Validierungsanwendung. Daneben finden sich im BMF-Schreiben u. a. weitere Klarstellungen bez\u00fcglich Rechnungspflichtbestandteilen und\u2026","field_datum":"17.10.2025\n","field_newsletter":"Umsatzsteuer Newsletter 37\/2025"},{"title":"Neuer Entwurf eines BMF-Schreibens zu E-Rechnungen","nid":"5164","body":"Das BMF hat einen neuen Entwurf eines Schreibens zur verpflichtenden E-Rechnungstellung ver\u00f6ffentlicht, mit dem der UStAE aktualisiert werden soll. Es werden aber auch weitere Details gekl\u00e4rt und Hilfestellungen f\u00fcr die Praxis gegeben. Auff\u00e4llig ist, dass das BMF neben der inhaltlichen Pr\u00fcfung von E-Rechnungen auch die technische Pr\u00fcfung hervorhebt und Unternehmen empfiehlt, interne Validierungsl\u00f6sungen zu etablieren. N\u00e4heres finden Sie in unserem Newsletter.\n","field_datum":"10.07.2025\n","field_newsletter":"Umsatzsteuer Newsletter 22\/2025"},{"title":"VAT in the Digital Age (Teil 3): Elektronische Rechnungen und digitale Meldepflichten","nid":"307","body":"Nach Zustimmung des ECOFIN-Rats zum ViDA-Paket m\u00f6chten wir Sie in diesem Newsletter \u00fcber die E-Rechnungspflichten und digitalen transaktionalen Meldepflichten, welche auf die Unternehmen zukommen, informieren. In einem ersten Schritt werden die Weichen f\u00fcr nationale E-Rechnungspflichten gestellt. Sp\u00e4ter folgt die Einf\u00fchrung von E-Rechnungs- und Meldepflichten auf EU-Ebene. Zentrale Punkte sind dann eine einheitliche Definition f\u00fcr E-Rechnungen und zeitnahe Meldepflichten sowohl f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende als auch f\u00fcr nationale Ums\u00e4tze.\n","field_datum":"08.11.2024\n","field_newsletter":"Umsatzsteuer Newsletter 46\/2024"},{"title":"E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025: BMF-Schreiben ver\u00f6ffentlicht","nid":"314","body":"In Deutschland gilt ab 1. Januar 2025 eine E-Rechnungspflicht f\u00fcr inl\u00e4ndische B2B-Ums\u00e4tze zwischen im Inland ans\u00e4ssigen Unternehmen. Gestern, rund zweieinhalb Monate vor der Einf\u00fchrung der E-Rechnungspflicht, wurde nun ein entsprechendes BMF-Schreiben ver\u00f6ffentlicht. Im Vergleich zum Entwurf, der im Juni 2024 erschienen war, enth\u00e4lt das neue BMF-Schreiben weitere Klarstellungen.\n","field_datum":"16.10.2024\n","field_newsletter":"Umsatzsteuer Newsletter 39\/2024"},{"title":"E-Rechnung in Deutschland ab 2025 \u2013 Bundesrat macht den Weg frei","nid":"332","body":"Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Somit wird zum 01.01.2025 eine E-Rechnungspflicht f\u00fcr nationale B2B-Ums\u00e4tze in Deutschland eingef\u00fchrt. \u00dcbergangsregelungen gibt es nur f\u00fcr Rechnungsaussteller. Inl\u00e4ndische Unternehmer m\u00fcssen ab 2025 den Empfang von E-Rechnungen akzeptieren.\n","field_datum":"25.03.2024\n","field_newsletter":"Umsatzsteuer Newsletter 10\/2024"},{"title":"E-Rechnung in der EU \u2013 Update","nid":"5084","body":"Die Einf\u00fchrung von E-Rechnungspflichten in Europa steht nach wie vor weit oben auf der politischen Agenda. 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Im Folgenden finden Sie einen Kurz\u00fcberblick \u00fcber die aktuellen Entwicklungen.\n","field_datum":"16.10.2023\n","field_newsletter":"Umsatzsteuer Newsletter 44\/2023"},{"title":"E-Rechnung in Deutschland und der EU \u2013 Update","nid":"359","body":"Die europ\u00e4ische \u201eE-Rechnungs-Landkarte\u201c f\u00e4rbt sich bunter. Immer mehr EU-L\u00e4nder wollen eine nationale E-Rechnungspflicht einf\u00fchren. Deutschland und Rum\u00e4nien haben nun auch vom EU-Rat die Erm\u00e4chtigung erhalten, eine obligatorische E-Rechnungstellung abweichend von den Regelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzuf\u00fchren. Dabei zeichnet sich in den verschiedenen L\u00e4ndern eine Tendenz zur Verschiebung des Einf\u00fchrungszeitpunkts ab. In unserem KMLZ Umsatzsteuer Newsletter stellen wir Ihnen die neuen Entwicklungen f\u00fcr ausgew\u00e4hlte L\u00e4nder vor.\n","field_datum":"02.08.2023\n","field_newsletter":"Umsatzsteuer Newsletter 34\/2023"},{"title":"Gesetzesentwurf: E-Rechnungspflicht f\u00fcr inl\u00e4ndische B2B-Ums\u00e4tze ab 2026","nid":"362","body":"Jetzt wird es ernst: Die E-Rechnungspflicht in Deutschland soll kommen. Laut Gesetzesentwurf k\u00f6nnten sich Unternehmer bis Ende 2025 noch \u201eausprobieren\u201c, zum 01.01.2026 m\u00fcssten aber f\u00fcr alle inl\u00e4ndischen B2B-Ums\u00e4tze zwischen in Deutschland ans\u00e4ssigen Unternehmern E-Rechnungen ausgetauscht werden. Vorgaben f\u00fcr die \u00dcbermittlung von E-Rechnungen gibt es aktuell noch nicht. Nun gilt es, Rechnungsprozesse zu analysieren, anzupassen und die ERP-Systeme fit f\u00fcr die E-Rechnungspflicht zu machen.\n","field_datum":"14.07.2023\n","field_newsletter":"Umsatzsteuer Newsletter 31\/2023"}]
[{"title":"E-Invoicing","nid":"251","view_node":"\/de\/e-invoicing"}]