Lösung zur Übermittlung der DAC7-Meldung und Korrekturen an das BZSt
Das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sieht vor, dass digitale Plattformen zu bestimmten Geschäftsvorfällen Daten erheben und zum Zweck des internationalen Austauschs über eine elektronische Schnittstelle an das BZSt übermitteln müssen.
Die Meldung für jedes Kalenderjahr ist bis zum 31. Januar des Folgejahres zu übermitteln.
Daneben besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Abgabe einer Korrekturmeldung bei Kenntnis über eine unrichtige oder unvollständige Meldung.
Mit dem DAC7 Reporting Tool bieten wir eine komfortable Lösung zur Erstellung des Reports und zur Übermittlung an das BZSt an.
Sowohl für die Jahresmeldung als auch für unterjährige Korrekturmeldungen
Die cloudbasierte Lösung ermöglicht es, die für jede relevante Tätigkeit zur Verfügung gestellten CSV-Dateien zu importieren, daraus einen Report zu erstellen und diesen an das BZSt zu übermitteln.
Automatisierte Abgabe- und Korrekturmöglichkeit
Regelmäßige Aktualisierungen und Neuerungen
Übersicht aller Meldungen im Tool
Kein Implementierungsaufwand, keine IT-Ressourcen
