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    Rumänien: Split-Payment-System ab 01.01.2018 geplant
    Umsatzsteuer Newsletter 25/2017

    Rumänien arbeitet weiter an der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und plant nun, ein Split-Payment-System für die Umsatzsteuer einzuführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist vom Finanzministerium veröffentlicht worden.

     

    1.    Funktion des Split-Payment-Systems

    Split Payment bedeutet, dass Leistungsempfänger nicht mehr den Brutto-Rechnungsbetrag in einer Summe an den Leistenden überweisen. Stattdessen müssen Netto-Rech­nungs­betrag und ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag auf separate Konten überwiesen werden. Unternehmen müssen ihren Kunden somit zwei Bankverbindungen mitteilen, die eines speziellen Steuerkontos und die des regulären Geschäftskontos.

    Die auf dem Steuerkonto eingegangenen Beträge können zunächst lediglich entweder zur Tilgung von Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem rumänischen Fiskus oder zur Bezahlung von Umsatzsteuerbeträgen auf ein Steuerkonto eines Lieferanten verwendet werden. Eine Überweisung auf das eigene Geschäftskonto darf nur nach vorheriger Freigabe durch den Fiskus erfolgen. Welche Formalitäten hierfür zu erfüllen sind, soll demnächst veröffentlicht werden.

     

    2.    Anwendungszeitraum

    Das Split-Payment-System sollte zunächst bereits am 01.09.2017 eingeführt werden. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf soll es nun ab dem 01.01.2018 für alle Umsätze verpflichtend anzuwenden sein. In einer vorangehenden Testphase können Unternehmen jedoch bereits ab dem 01.10.2017 freiwillig teilnehmen.

     

    3.    Sanktionen bei Verstößen

    Verstöße gegen die Vorgaben des Split-Payment-Systems sollen ab 01.01.2018 mit Strafen von bis zu 50 % des nicht auf das Steuerkonto eingezahlten Steuerbetrags geahndet werden.

     

    4.    Handlungsempfehlungen

    Unternehmen, die rumänische Umsatzsteuer berechnen, sollten zeitnah einen entsprechenden VAT-Account beim State Treasury oder einem teilnehmenden rumänischen Kreditinstitut eröffnen und die Bankverbindung ihren Kunden mitteilen. Im Rechnungslayout müssen zudem zwei Bankverbindungen und Hinweistexte angegeben werden. Das erfordert die rechtzeitige Anpassung der ERP-Systeme.

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