Manche Unternehmer sehen sich dem Verdacht der Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell ausgesetzt. Das FG Baden-Württemberg hat einem betroffenen Unternehmer nun Aussetzung der Vollziehung gewährt (Beschl. v. 23.06.2016, 1 V 1044/16). Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist zum einen, dass das FG eine Mehrfachkompensation des Steuerschadens in einer Lieferkette für unzulässig hält. Zum anderen gewährt das FG auch deshalb AdV, da eine Vollziehung der Bescheide eine unbillige Härte wäre.