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Umsatzsteuer Newsletter 28/2016
Der BFH hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob die Leistungen des amerikanischen Anbieters von Internet-Kontaktbörsen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind. Die Leistungen beinhalteten auch Tätigkeiten von Mitarbeitern der Klägerin. Dennoch bejahte der BFH die Steuerpflicht in Deutschland mit der Begründung, die Leistungen würden elektronisch erbracht. Die Entscheidung sollte alle Unternehmer aufhorchen lassen. Sie sollten prüfen, ob sie Dienstleistungen elektronisch erbringen. Falls ja, könnten diese im Ausland steuerpflichtig sein.
Umsatzsteuer Newsletter 27/2016
Der EuGH hat am 15.09.2016 zwei grundlegende Urteile veröffentlicht. Nun müssen die deutsche Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit in vielen Fällen umdenken. Der Formalismus bei der Rechnungsstellung wird deutlich gelockert. Zinszahlungen aufgrund formaler Rechnungsmängel werden weitestgehend der Vergangenheit angehören. Unternehmen, denen in der Vergangenheit der Vorsteuerabzug aufgrund formeller Rechnungsmängel versagt wurde, haben nun die Möglichkeit, die gezahlten Zinsen zurückzuholen. Die Urteile sind aber kein Freibrief. Sie helfen vielmehr nur, den überbordenden Formalismus einzudämmen. Es wird einige Zeit dauern, bis hier mit einer offiziellen Reaktion der Finanzverwaltung zu rechnen ist. Steuerpflichtige sollten ihre Chancen aber umgehend nutzen.
Umsatzsteuer Newsletter 26/2016
BELGIEN führt Gelangensbestätigung ein +++ FRANKREICH verpflichtet zur elektronischen Rechnungstellung +++ LETTLAND weitet Reverse-Charge-Verfahren aus +++ NORWEGEN plant Einführung von SAF-T +++ ÖSTERREICH wartet mit interessanten Gerichtsentscheidungen auf +++ POLEN veröffentlicht Verfügung zu SAF-T +++ SLOWENIEN beschränkt Registrierungspflicht und führt Vereinfachung für Einfuhrumsatzsteuer ein +++ TSCHECHIEN erweitert Reverse-Charge-Verfahren und schafft Steuerbefreiung ab +++ UNGARN dehnt Anwendungsbereich für EKAER aus
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