Plattformbetreiber müssen sich spätestens seit dem 01.01.2023 mit der Frage beschäftigen, ob sie von den Meldepflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz betroffen sind. Diese Pflichten sind umfangreich, mit Haftungsrisiken verbunden und zwingen zur Implementierung neuer Prozesse. Daraus ergibt sich eine Vielzahl praktischer Fragen insbesondere technischer Natur. Am 11.08.2023 hat das BZSt einen aktualisierten Fragenkatalog sowie den Entwurf des amtlichen Datensatzes inklusive einer technischen Anleitung veröffentlicht, um Anwendungs- und Umsetzungsfragen zu beantworten.
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