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Der BFH hat entschieden: Kein Aufteilungsgebot nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen. Damit ändert der BFH in Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rs. C-516/21 seine Rechtsprechung mit Beschluss vom 22.03.2023. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Betriebsvorrichtungen anzuwenden, wenn es sich dabei um eine Nebenleistung zur Verpachtung als Hauptleistung handelt, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist.
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„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.“ So hängt der Erfolg von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen maßgeblich nicht nur vom materiellen Recht ab. Entscheidende Bedeutung kommt auch dem Verfahrens- und Prozessrecht zu. Folgende aktuelle Entscheidungen könnten dabei von Bedeutung sein: • Auslegung von Einspruchsentscheidungen: (Teil-)Einspruchsentscheidung und Konsequenzen für nachfolgende Klageverfahren • Videoverhandlung vor dem FG und Verfahrensfehler: Ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung • 6 % AdV-Zinsen verfassungswidrig? – BFH-Verfahren anhängig • Beteiligtenvernehmung als Beweismittel vor dem Finanzgericht
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Plattformbetreiber müssen sich spätestens seit dem 01.01.2023 mit der Frage beschäftigen, ob sie von den Meldepflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz betroffen sind. Diese Pflichten sind umfangreich, mit Haftungsrisiken verbunden und zwingen zur Implementierung neuer Prozesse. Daraus ergibt sich eine Vielzahl praktischer Fragen insbesondere technischer Natur. Am 11.08.2023 hat das BZSt einen aktualisierten Fragenkatalog sowie den Entwurf des amtlichen Datensatzes inklusive einer technischen Anleitung veröffentlicht, um Anwendungs- und Umsetzungsfragen zu beantworten.
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