Der Mehrwertsteuerausschuss der EU- Kommission setzt sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Verkaufs von virtuellen Gütern (z. B. Skins aus Online-Videospielen) über digitale Plattformen auseinander. Der Mehrwertsteuerausschuss soll beurteilen, ob die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze auch bei diesem digitalen Geschäftsmodell Anwendung finden. Das Arbeitspapier des Mehrwertsteuerausschusses deutet bereits darauf hin, dass sich aus der kommenden Stellungnahme auch Rückschlüsse im Hinblick auf den Handel von Crypto Art oder NFTs über digitale Plattformen ziehen lassen können.
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