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Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue gesetzliche Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Jetzt steht die Frist für die erste Meldung (31.07.2025) vor der Tür. Wer nicht pünktlich meldet, riskiert Zwangsgelder und intensivere Prüfungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Systeme betroffen sind und welche Fristen gelten. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Meldung korrekt und termingerecht über ELSTER abzugeben.
Ab 2025 verkürzt sich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Doch Vorsicht: Steuerrechtliche Sonderfälle, etwa bei Grundstücken oder Außenprüfungen, können teils deutlich längere Fristen erforderlich machen. Was außerdem nicht aus dem Blick geraten sollte, sind die IT-Prozesse bei der Archivierung von ERP-Daten und die auf 15 Jahre verlängerte steuerstrafrechtliche Verjährung. Eine Überprüfung der Archivierungsprozesse könnte aktuell Sinn machen.
Umsatzsteuer Newsletter 26/2025
Es gab im Ausland in letzter Zeit folgende Entwicklungen: +++ Belgien konkretisiert Regelungen für E-Rechnungen +++ Litauen passt ermäßigte Steuersätze an +++ Polen incentiviert freiwillige und frühzeitige Korrekturen +++ Rumänien erhöht sehr kurzfristig Steuersätze +++
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