Im zwölften Teil unserer Newsletter-Serie zum Jahressteuergesetz 2020 beleuchten wir die Änderungen bei den im Umsatzsteuergesetz normierten und bisher eher unbekannten Bußgeldtatbeständen. Diese Vorschriften dürften nach dem Inkrafttreten der Änderungen verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung rücken. Die Unternehmen sind daher aufgerufen, bereits jetzt ihre Prozesse – insbesondere ihre Zahlungsmodalitäten – zu überprüfen.
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