Die praktische Umsetzung der Quick Fixes 2020 ist für die meisten Unternehmen und ihre steuerlichen Berater derzeit und bis zum Jahresende wohl das umsatzsteuerliche Thema Nummer 1. Dass hierzu bereits ein Gesetzentwurf existiert, ist sicher hilfreich. Aber noch bestehen viele Detailfragen, die die Umsetzung erschweren. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass seitens der EU nach den Diskussionen in der VAT Expert Group und der Group on the future of VAT der Entwurf von Explanatory Notes veröffentlicht wurde. Diese sind zwar nicht verbindlich. Es bleibt aber zu hoffen, dass sich die Mitgliedstaaten und deren Finanzverwaltungen daran orientieren.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Seminarreihe zu den Quick Fixes hinweisen, in der wir auf die verschiedenen Detailfragen eingehen. Für Frankfurt und Hamburg gibt es noch freie Plätze.
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