Die Europäische Kommission hat am 10.10.2019 beschlossen, ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Hintergrund sind die zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Neuregelungen in §§ 22f, 25e UStG zur Haftung von Online-Marktplätzen. Die Kommission fordert Deutschland auf, binnen zwei Monate Abhilfe zu schaffen, d.h. die Neuregelungen in §§ 22f, 25e UStG zulasten EU-Onlinehändler zu widerrufen.
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