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    Blick ins Ausland
    Umsatzsteuer Newsletter 30/2026

    1    Litauen, Niederlande, Spanien und Tschechien: ViDA-Umsetzung nimmt Fahrt auf

    Die ersten EU-Mitgliedstaaten haben mit der nationalen Umsetzung der ViDA-Regelungen begonnen. Litauen hat die erforderlichen Gesetzesänderungen bereits verabschiedet. In Spanien und Tschechien wurden entsprechende Gesetzesvorhaben veröffentlicht oder in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Änderungen betreffen insbesondere die OSS-/IOSS-Verfahren, Plattformregelungen, die EUR-10.000-Schwelle für Fernverkäufe sowie die schrittweise Abschaffung der Vereinfachungsregelung zu Konsignationslagern. Die meisten Maßnahmen sollen zum 01.01.2027 in Kraft treten.

     

    2    Spanien, Frankreich, Norwegen: E-Rechnungspflichten werden ausgeweitet 

    Spanien hat mit dem Königlichen Dekret 238/2026 vom 25.03.2026 die verpflichtende B2B-E-Rechnung beschlossen. Mit dem am 17.04.2026 veröffentlichten Entwurf einer Ministerialverordnung wurde die Umsetzung konkretisiert. Danach sollen die neuen Pflichten einschließlich der Meldung von Rechnungsstatusinformationen (z.B. Annahme und Zahlung) verbindlich sein. Ab dem 01.10.2027 gelten sie für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 8 Mio. und ab dem 01.10.2028 auch für alle übrigen Unternehmen.

    Die französiche Finanzverwaltung hat am 04.06.2026 klargestellt, dass ausländische Unternehmen ohne feste Niederlassung zwar nicht der französischen E Rechnungspflicht, jedoch bestimmten E Reporting-Pflichten unterliegen. Es gelten die allgemeinen Einführungsfristen ab dem 01.09.2026 bzw. 01.09.2027.

    Auch Norwegen hat mit dem Gesetz 2026-06-19-39 vom 19.06.2026 die rechtlichen Grundlagen für eine verpflichtende elektronische Rechnungstellung und digitale Buchhaltung ab dem 01.01.2027 bzw. 01.01.2030 geschaffen.

     

    3    Österreich und Irland: Dauerhafte Steuersatzsenkungen beschlossen

    Österreich senkt den Umsatzsteuersatz für ausgewählte Grundnahrungsmittel ab dem 01.07.2026 von 10 % auf 4,9 %. Ebenfalls zum 01.07.2026 führt Irland den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 9 % für Restaurant- und Cateringleistungen ein.

     

    4    Schweiz: Zweiter Anlauf zur Erhöhung der Mehrwertsteuersätze

    Über die geplante Erhöhung der Schweizer Mehrwertsteuersätze hatten wir bereits berichtet (KMLZ Umsatzsteuer Newsletter 46 | 2025). Nachdem eine Anhebung im vergangenen Jahr politisch gescheitert war, hat das Parlament am 19.06.2026 nun einer Erhöhung zum 01.01.2028 zugestimmt. Der Normalsatz soll von 8,1 % auf 8,5 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 % auf 4,0 % steigen. Die hierfür notwendige Verfassungsänderung muss jedoch noch in einem obligatorischen Referendum bestätigt werden, das derzeit für November 2026 erwartet wird.

     

    5    Portugal: Neues VAT-Group-Regime 

    Portugal hat zum 01.07.2026 erstmals ein VAT-Group-Regime eingeführt. Anders als beispielsweise im Rahmen der Organschaft in Deutschland oder im Sinne des Art. 11 MwStSystRL entsteht jedoch kein einheitlicher Steuerpflichtiger. Die Gruppenmitglieder bleiben eigenständige Unternehmer, geben weiterhin eigene Umsatzsteuererklärungen ab und behalten ihre individuellen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Neu ist die Möglichkeit, die Zahllasten und Vorsteuerüberhänge der portugiesischen Gruppengesellschaften auf Gruppenebene zu konsolidieren. Unternehmen mit mehreren portugiesischen Gesellschaften sollten prüfen, ob sich hierdurch Liquiditätsvorteile ergeben.

     

    6    Belgien: Modernisierung der VAT Chain

    Belgien hat am 20.02.2026 die Reform der sogenannten „VAT Chain“ umgesetzt. Ziel der Neuregelung ist eine stärkere Digitalisierung und Vereinfachung der Umsatzsteuerprozesse. Zum 01.05.2026 wurde das bisherige Umsatzsteuer-Verrechnungskonto durch einen neuen „VAT Provision Account“ ersetzt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für Umsatzsteuererstattungen angepasst und die Folgen verspäteter Umsatzsteuererklärungen verschärft.

     

    7    Rumänien: Mehr Rechtssicherheit – aber auch neue Anforderungen an ausländische Unternehmen

    Der rumänische Oberste Kassations- und Gerichtshof hat am 20.04.2026 entschieden, dass negative Umsatzsteuersalden zeitlich unbegrenzt in spätere Umsatzsteuererklärungen vorgetragen werden können. Dies schafft zusätzliche Rechtssicherheit für Unternehmen mit Vorsteuerüberhängen.

    Potenziell problematisch sind hingegen Ende 2025 verabschiedete Änderungen des rumänischen Steuerverfahrensrechts, wonach Unternehmen seit 01.01.2026 ohne rumänisches Bankkonto künftig als steuerlich inaktiv eingestuft werden können. Derzeit fehlt es noch an erforderlichen Umsetzungsverordnungen zur Durchsetzung dieser Regelung.
     

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