Direkt zum Inhalt

News

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um keine Neuigkeiten mehr zu verpassen

 

zur Anmeldung
Umsatzsteuer
Umweltsteuern
Verbrauchsteuern
Versicherungsteuer
Zollrecht
Datum (field_datum)
Umsatzsteuer Newsletter 21/2015
Das Niedersächsische FG hat am 18.06.2015 (Az. 5 K 335/14) der Auffassung der Finanzverwaltung für Lieferungen über ein Konsignationslager widersprochen. Es ging dabei um Lieferungen aus der EU in ein Call-off Stock in Deutschland. Das FG hat entschieden, dass es auf die konkreten vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ankommt. Insbesondere sei zu prüfen, ob vor Bestückung des Lagers bereits ein unbedingter Kaufvertrag vorlag. Damit wird deutlich, dass sich die Unternehmen nicht auf die pauschalen Aussagen zu Auslieferungs- und Konsignationslagern im UStAE verlassen können. Sowohl Lieferanten als auch Abnehmer müssen genau prüfen, welchen Inhalt ihre Konsignationslagerverträge haben.
Umsatzsteuer Newsletter 20/2015
Unternehmer, die Ware innergemeinschaftlich umsatzsteuerfrei liefern wollen, müssen Nachweise führen. Die Nachweise sind grundsätzlich in Form eines Buch- und Belegnachweises zu erbringen. Aus Sicht des BFH (Urt. v. 19.03.2015 – V R 14/14) kommt ein Zeugenbeweis nur im Ausnahmefall in Betracht. Dann nämlich, wenn der Belegnachweis nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann. Dies hat Auswirkungen insbesondere auf gerichtliche Auseinandersetzungen.
Umsatzsteuer Newsletter 19/2015
Der BFH hatte Zweifel, ob eine Führungsholding zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sein kann. Schließlich stünden die Eingangsleistungen auch teilweise im Zusammenhang mit dem nicht steuerbaren Erwerb und Halten der Beteiligungen. Dem widerspricht der EuGH. Er bestätigt, dass ein volles Vorsteuerabzugsrecht besteht, wenn die Holding in die Verwaltung der Tochtergesellschaft eingreift und hierdurch steuerpflichtige Umsätze erbringt. Der EuGH wiederholt auch den Grundsatz, dass Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung stets zu den allgemeinen Aufwendungen gehören. Ein Nachweis, dass die Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten Ausgangsumsätze gehören, ist damit nicht erforderlich. Die Fragen des BFH zum Aufteilungsschlüssel für den Vorsteuerabzug bei gemischten Holdings beantwortet der EuGH aber nicht. Es gibt damit für die Steuerpflichtigen zunächst keine Einschränkungen.
We are professional and reliable provider since we offer customers the most powerful and beautiful themes. Besides, we always catch the latest technology and adapt to follow world’s new trends to deliver the best themes to the market.

Contact info

We are the leaders in the building industries and factories. We're word wide. We never give up on the challenges.

VAT ID Check
Kontakt