Der BFH hat mit Urt. v. 22.08.2013 entschieden, dass Bauträger für die von ihnen in Auftrag gegebenen Bauleistungen grundsätzlich nicht mehr Steuerschuldner nach § 13b UStG sind. Die Entscheidung des BFH ist aber nicht nur für Bauträger interessant. Der BFH weist die Finanzverwaltung in die Schranken, da er verschiedene Regelungen der Finanzverwaltung wegen Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsicherheit verworfen hat. Dies hat auch Auswirkungen auf andere Bereiche, da die Vereinfachungsregeln im UStAE keine Sicherheit mehr bieten und die 10%-Grenze für die Wiederverkäufereigenschaft bei Strom- und Gaslieferungen in Frage steht.
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