Aller guten Dinge sind drei: Noch einmal wird die Umstellung auf die Neuregelung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts hinausgeschoben. Dieses Mal bis zum 31.12.2026. Zeit, sich auch um andere Dinge zu kümmern, z. B. um die Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Öffentlich-rechtlich organisierte Bildungseinrichtungen ebenso wie gemeinnützig wirkende haben ein besonderes Interesse daran, dass die Steuerfreiheit in diesem Bereich weiterhin sichergestellt ist.