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Der neue schwarz-rote Koalitionsvertrag stellt zahlreiche unterstützende Maßnahmen für die gebeutelte deutsche Wirtschaft in Aussicht. Betroffen sind auch zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Verfahren. Im Bereich der Einfuhrumsatzsteuer und der Ausfuhrgenehmigungen dürfen Unternehmer auf weitreichende Änderungen hoffen. Die Hintergründe und weitere Details der Koalitionspläne können Sie in unserem Newsletter nachlesen.
Das BMF ändert mit seinem Schreiben vom 31.03.2025 seine bisherige Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung – und das gleich um 180°. Beim dezentralen Verbrauch von Strom (sog. Direktverbrauch) kommt es zwischen dem Betreiber der Energieerzeugungsanlage (Photovoltaik-, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerke) und dem Netzbetreiber nicht (mehr) zu einer umsatzsteuerrechtlichen Hin- und Herlieferung des Stroms. Zudem regelt das BMF die unentgeltliche nichtunternehmerische Nutzung der Wärme bei KWK-Anlagen neu. Es besteht Handlungsbedarf bis zum 01.01.2026.
Der Koalitionsvertrag steht. Der Fokus der neuen Bundesregierung liegt nicht primär auf der Steuerpolitik. Andere Themen haben die Wahlen bestimmt. Gleichwohl: Bei der Ertragsteuer werden einige Booster gezündet. In der Umsatzsteuer ist hingegen weniger zu erwarten.
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