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Umsatzsteuer Newsletter 34/2017
Der EuGH weicht in der Rs. Iberdrola (C-132/16) das Recht auf Vorsteuerabzug weiter auf. Mit dieser Entscheidung wird die Diskussion zu der Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Erschließungskosten neu entfacht. Die BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung stehen erneut auf dem Prüfstand. Darüber hinaus dürfte die Entscheidung auch allgemeine Bedeutung für die Frage des Vorsteuerabzugs haben.
Umsatzsteuer Newsletter 33/2017
Der BFH hatte in 2016 erstmalig in zwei Verfahren zu entscheiden, wie Lieferungen über Konsignationslager zu behandeln sind. Das BMF übernimmt nun diese Urteile in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Die undifferenzierte Sichtweise der Verfügung der OFD Frankfurt/Main ist damit passé. Unternehmen, ob nun Lieferant oder Abnehmer, die nicht bereits nach Veröffentlichung der BFH-Urteile aktiv geworden sind, sollten nun prüfen, ob die Lieferungen über Konsignationslager oder andere Auslieferungslager korrekt abgewickelt werden. Das gilt sowohl für Belieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern und selbst für innerdeutsche Vorgänge. Für eine ggf. notwendige Umstellung ist eine Nichtbeanstandungsfrist bis 31.12.2017 vorgesehen.
Umsatzsteuer Newsletter 32/2017
Es ist so weit: Die EU-Kommission hat den Startschuss für das endgültige MwSt-System gegeben. Damit beginnt eine Übergangsphase, in der von 2018 bis 2022 verschiedene Änderungen in Kraft treten sollen. Als Erstes stehen EU-einheitliche Regelungen für Reihengeschäfte und Konsignationslager auf dem Plan. Für innergemeinschaftliche Lieferungen soll zudem die USt-IdNr. materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung werden und ein einheitlicher Rahmen für die Belegnachweise vorgegeben werden. Als zentrales Element soll der Status des zertifizierten Steuerpflichtigen eingeführt werden. Nur mit diesem Status werden Unternehmen von umfassenden Vereinfachungsregelungen profitieren können. Da die kommenden Monate grundlegende Änderungen bringen werden, sollten sich die Unternehmen bereits jetzt damit befassen und einen Fahrplan aufstellen.
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