Der EuGH hat am 15.05.2019 in der Rs. Vega International ein Urteil veröffentlicht, das erneut erhebliche Unsicherheit für die umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen bei Verwendung von Tankkarten bringen dürfte. Damit leben die alten, durch das Urteil des EuGH in der Rs. Auto Lease Holland in 2003 aufgekommenen Zweifel wieder auf. Der EuGH hat jetzt die Leistungsverhältnisse umqualifiziert und sieht statt Lieferungen eine Kreditgewährung. Betroffen sind nicht nur Mineralölgesellschaften, Tankkarten-Emittenten und deren Kunden wie z. B. Logistik- und Leasingunternehmen. Auch die im Bereich des Ladens von Elektrofahrzeugen und in anderen vergleichbaren Geschäftsmodellen tätigen Unternehmen müssen nun analysieren, was das Urteil des EuGH für sie bedeutet.
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