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Mit Schreiben vom 27.05.2019 nimmt das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Preisgeldern Stellung und schränkt den Anwendungsbereich der vom EuGH in der Sache Baštová aufgestellten Grundsätze ein. Danach ist eine scharfe Trennung zwischen platzierungsabhängigen und platzierungsunabhängigen Preisgeldern notwendig. Teilnehmer an entsprechenden Wettbewerben müssen deshalb künftig eine Aufteilung der Preisgelder vornehmen.
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Der EuGH hat am 15.05.2019 in der Rs. Vega International ein Urteil veröffentlicht, das erneut erhebliche Unsicherheit für die umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen bei Verwendung von Tankkarten bringen dürfte. Damit leben die alten, durch das Urteil des EuGH in der Rs. Auto Lease Holland in 2003 aufgekommenen Zweifel wieder auf. Der EuGH hat jetzt die Leistungsverhältnisse umqualifiziert und sieht statt Lieferungen eine Kreditgewährung. Betroffen sind nicht nur Mineralölgesellschaften, Tankkarten-Emittenten und deren Kunden wie z. B. Logistik- und Leasingunternehmen. Auch die im Bereich des Ladens von Elektrofahrzeugen und in anderen vergleichbaren Geschäftsmodellen tätigen Unternehmen müssen nun analysieren, was das Urteil des EuGH für sie bedeutet.
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Umsatzsteuer Newsletter 24/2019
Abmahnungen nach dem Urheberrecht unterliegen der Umsatzsteuer. Das hat der BFH mit Urteil v. 13.02.2019 – XI R 1/17 entschieden. Er geht von einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung des abmahnenden Rechteinhabers an den abgemahnten Rechtsverletzer aus. Die Leistung besteht aus Sicht des BFH darin, dass der Abmahnende dem Abgemahnten die Möglichkeit gibt, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Entgelt hierfür sei der Aufwendungsersatz, den der Abgemahnte zahlt. Das Urteil zieht Folgefragen nach sich. Es ist auch für andere Bereiche geistigen Eigentums bedeutsam, z. B. für das Markenrecht.
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