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Wir wünschen Ihnen ein frohes und erfolgreiches (Umsatzsteuer-) Jahr 2018! Zum Jahreswechsel 2017/2018 gibt es zwar keine großen Gesetzesänderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Jedoch sind zum einen verschiedene Nichtbeanstandungsregelungen am 31.12.2017 abgelaufen. Zum anderen sollten Unternehmen im Laufe des Jahres tätig werden, um gegebenenfalls rechtzeitig vor Ablauf von Übergangsregelungen zum 31.12.2018 die erforderlichen Maßnahmen und Änderungen umsetzen zu können.
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