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    Nebenfolgen im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren – Berufliche, gesellschaftsrechtliche, private und finanzielle Konsequenzen

     

    Ein Steuerstrafverfahren endet nicht immer mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe – oft beginnen die eigentlichen Konsequenzen erst danach. Für viele Betroffene sind es nicht die strafrechtlichen Sanktionen, sondern die sogenannten Nebenfolgen, die besonders tiefgreifend in das Berufs- und Privatleben eingreifen. Diese Nebenfolgen können existenzbedrohend sein – insbesondere für bestimmte Berufsgruppen.

     

    Haftung nach § 71 AO – Mitgehangen, mitgefangen?

    Ein oft übersehener, aber äußerst relevanter Aspekt ist die Haftung für Hinterziehungsbeträge nach § 71 Abgabenordnung (AO). Diese Vorschrift betrifft insbesondere Personen, die an einer Steuerhinterziehung beteiligt waren – etwa als Gehilfen oder Mittäter.

    • Die Haftung wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) festgesetzt.

    • Haftender und Steuerschuldner sind Gesamtschuldner (§ 44 AO).

    • Die Finanzbehörde hat ein Entschließungs- und Auswahlermessen, muss dieses aber begründet ausüben.

    • Die Haftung ist auf den durch die Steuerhinterziehung verursachten Mehrbetrag beschränkt – nicht auf das gesamte Mehrergebnis einer Betriebsprüfung.

     

    Berufliche Konsequenzen bei Steuerstrafverfahren

    Freie Berufe (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer)

    Berufsrechtliche Verfahren können zur Ausschließung aus dem Beruf führen. Bereits eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung kann ein Berufsverbot nach sich ziehen. Die zuständigen Kammern und Staatsanwaltschaften werden regelmäßig informiert – insbesondere über die sogenannte MiStra.

    Die Rolle der MiStra
    Die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) verpflichtet Strafverfolgungsbehörden, berufsständische Kammern (z. B. Steuerberaterkammer, Rechtsanwaltskammer) über bestimmte strafrechtlich relevante Vorgänge zu informieren. Dies betrifft insbesondere:

    • die Erhebung einer öffentlichen Klage oder

    • den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.

    Diese Mitteilungen können ein berufsrechtliches Verfahren auslösen – selbst dann, wenn das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die MiStra stellt somit eine zentrale Schnittstelle zwischen Strafverfolgung und Berufsaufsicht dar.

     

    Ärzte

    Auch hier kann ein schwerwiegendes steuerliches Fehlverhalten zur Entziehung der Approbation führen – insbesondere bei langjähriger oder besonders gravierender Steuerhinterziehung.

     

    Beamte

    Für Beamte – insbesondere im Finanzbereich – drohen disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Entscheidend ist, ob ein dienstlicher Bezug zur Steuerverfehlung besteht.

     

    Gesellschaftsrechtliche und gewerberechtliche Folgen

    Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen

    Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen. Dies kann zur Abberufung oder zum Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen führen.

     

    Geschäftsführer und Vorstände von Banken und Kreditinstituten

    Nach §§ 36 Abs. 1, 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abberufung eines Geschäftsleiters verlangen und ihm die Ausübung seiner Tätigkeit untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die seine Unzuverlässigkeit belegen. Eine Steuerhinterziehung kann ein solcher Umstand sein – insbesondere, wenn sie mit persönlicher Bereicherung verbunden ist.

    Wichtig: Eine Selbstanzeige hat zwar strafbefreiende Wirkung im Strafverfahren, nicht jedoch im aufsichtsrechtlichen Verfahren. Die BaFin kann also auch bei strafrechtlicher Einstellung tätig werden.

     

    Gewerbetreibende

    Die Gewerbebehörde kann bei steuerlichem Fehlverhalten die Untersagung der Gewerbeausübung aussprechen – insbesondere bei beharrlicher Missachtung steuerlicher Pflichten.

     

    Private Konsequenzen eines Steuerstrafverfahrens

    Jäger und Waffenbesitzer

    Eine Verurteilung kann zur Entziehung der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins führen.

     

    Piloten und fliegendes Personal

    Bereits geringe Strafmaße (ab 30 Tagessätzen) können zur Aberkennung der Zuverlässigkeit führen – mit der Folge des Verlusts der Fluglizenz und damit der beruflichen Existenz.

     

    Reisende

    Bei Verdacht, sich steuerlichen Verpflichtungen entziehen zu wollen, kann der Reisepass entzogen oder die Ausreise untersagt werden. Besonders problematisch: Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann zur Einreisesperre in die USA führen.

     

    Ausländerrecht

    Eine Verurteilung kann zur Ausweisung führen, wenn das öffentliche Interesse an der Ausreise das Bleibeinteresse überwiegt. Die Finanzbehörden sind verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren.

     

    Insolvenzrechtliche Folgen

    Steuerschulden, die auf einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung beruhen, sind nicht von der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren umfasst. Das bedeutet: Diese Schulden bleiben bestehen – auch nach der Insolvenz.

     

    Fazit

    Ein Steuerstrafverfahren kann weitreichende Folgen haben – weit über das Strafmaß hinaus. Die beruflichen, gesellschaftsrechtlichen und privaten Nebenfolgen sind oft gravierender als die eigentliche Strafe. Eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.
    Unsere Kanzlei berät Sie diskret, kompetent und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl – auch in schwierigen Situationen.

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