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Ab 2025 verkürzt sich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Doch Vorsicht: Steuerrechtliche Sonderfälle, etwa bei Grundstücken oder Außenprüfungen, können teils deutlich längere Fristen erforderlich machen. Was außerdem nicht aus dem Blick geraten sollte, sind die IT-Prozesse bei der Archivierung von ERP-Daten und die auf 15 Jahre verlängerte steuerstrafrechtliche Verjährung. Eine Überprüfung der Archivierungsprozesse könnte aktuell Sinn machen.
Umsatzsteuer Newsletter 26/2025
Es gab im Ausland in letzter Zeit folgende Entwicklungen: +++ Belgien konkretisiert Regelungen für E-Rechnungen +++ Litauen passt ermäßigte Steuersätze an +++ Polen incentiviert freiwillige und frühzeitige Korrekturen +++ Rumänien erhöht sehr kurzfristig Steuersätze +++
Das BMF hat am 01.07.2025 ein Schreiben zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen veröffentlicht. Darin konkretisiert das BMF erneut die Vorgaben zur Missbrauchsrechtsprechung des EuGH – hauptsächlich in struktureller Hinsicht und ohne wesentliche praktische Auswirkungen. Konkrete Änderungen ergeben sich lediglich für den Nachweis der Steuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Die Entwicklungen im Bereich des nichtkommerziellen Reiseverkehrs sind jedoch nicht besonders zufriedenstellend, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten.
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