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„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.“ So hängt der Erfolg von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen maßgeblich nicht nur vom materiellen Recht ab. Entscheidende Bedeutung kommt auch dem Verfahrens- und Prozessrecht zu. Folgende aktuelle Entscheidungen könnten dabei von Bedeutung sein: • Auslegung von Einspruchsentscheidungen: (Teil-)Einspruchsentscheidung und Konsequenzen für nachfolgende Klageverfahren • Videoverhandlung vor dem FG und Verfahrensfehler: Ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung • 6 % AdV-Zinsen verfassungswidrig? – BFH-Verfahren anhängig • Beteiligtenvernehmung als Beweismittel vor dem Finanzgericht
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Plattformbetreiber müssen sich spätestens seit dem 01.01.2023 mit der Frage beschäftigen, ob sie von den Meldepflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz betroffen sind. Diese Pflichten sind umfangreich, mit Haftungsrisiken verbunden und zwingen zur Implementierung neuer Prozesse. Daraus ergibt sich eine Vielzahl praktischer Fragen insbesondere technischer Natur. Am 11.08.2023 hat das BZSt einen aktualisierten Fragenkatalog sowie den Entwurf des amtlichen Datensatzes inklusive einer technischen Anleitung veröffentlicht, um Anwendungs- und Umsetzungsfragen zu beantworten.
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Ein Wiederverkäufer kann die Differenzbesteuerung auf den Verkauf von Kunstgegenständen auch dann anwenden, wenn er diese Gegenstände zuvor innergemeinschaftlich erworben hat. Das hatte der EuGH bereits in der Rs. Mensing I, Urt. v. 29.11.2018 (C 264/17), festgestellt. Fraglich blieb, wie in einem solchen Fall die Marge als Bemessungsgrundlage für den Wiederverkauf zu berechnen ist. In der nun ergangenen Entscheidung Mensing II, Urt. v. 13.07.2023 (C 180/22), kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb die zu versteuernde Marge nicht mindert. Dennoch kann es für den Wiederverkäufer vorteilhaft sein, zur Differenzbesteuerung zu optieren.
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