Umsatzsteuer Newsletter

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Der BFH hat entschieden, dass Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist. Damit bestätigt der BFH in seinem Folgeurteil (Az: V R 7/19) zur EuGH-Entscheidung A & G Fahrschul-Akademie (C 449/17) erstmals die strengere EuGH-Unterrichtsdefinition. Wenngleich die Entscheidung in der Sache nicht überrascht, wird die neue Interpretation weitreichende Auswirkungen auf andere bislang von der Umsatzsteuer befreite Leistungen haben. Das Urteil entspricht der für den 01.01.2021 geplanten gesetzlichen Neuregelung der Bildungsleistungen und ist somit für alle Anbieter bedeutsam.
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Das BMF hat vor kurzem die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) neu gefasst (vgl. dazu auch KMLZ-Newsletter Nr. 33/2019). In den neuen GoBD finden sich auch grundlegende Hinweise zu den Anforderungen an ein IKS, welche im Rahmen von Tax Compliance eine tragende Rolle spielen.
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Umsatzsteuer Newsletter 33/2019
Das BMF hat am 11.07.2019 die finale Fassung der überarbeiteten GoBD veröffentlicht. Die Überarbeitung ist notwendig geworden, um die nun seit fast 5 Jahren gültige Fassung den technischen Entwicklungen anzupassen und daraus resultierende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Es gibt insbesondere Vereinfachungen im Bereich der Digitalisierung von Belegen und der Konvertierung elektronischer Belege sowie der Aufbewahrung elektronischer Aufzeichnungen im Ausland. Gleichzeitig wird die Bedeutung von Verfahrensdokumentationen weiter in den Fokus gerückt.
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