Der BFH hat entschieden, dass Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist. Damit bestätigt der BFH in seinem Folgeurteil (Az: V R 7/19) zur EuGH-Entscheidung A & G Fahrschul-Akademie (C 449/17) erstmals die strengere EuGH-Unterrichtsdefinition. Wenngleich die Entscheidung in der Sache nicht überrascht, wird die neue Interpretation weitreichende Auswirkungen auf andere bislang von der Umsatzsteuer befreite Leistungen haben. Das Urteil entspricht der für den 01.01.2021 geplanten gesetzlichen Neuregelung der Bildungsleistungen und ist somit für alle Anbieter bedeutsam.
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