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Jetzt wird es ernst: Die E-Rechnungspflicht in Deutschland soll kommen. Laut Gesetzesentwurf könnten sich Unternehmer bis Ende 2025 noch „ausprobieren“, zum 01.01.2026 müssten aber für alle inländischen B2B-Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern E-Rechnungen ausgetauscht werden. Vorgaben für die Übermittlung von E-Rechnungen gibt es aktuell noch nicht. Nun gilt es, Rechnungsprozesse zu analysieren, anzupassen und die ERP-Systeme fit für die E-Rechnungspflicht zu machen.
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Erfreuliche Entscheidung des EuGH zur Thematik fester Niederlassungen: Der EuGH bestätigt in der Rechtssache Cabot Plastics Belgium SA (C-232/22), dass ein Unternehmer mit Sitz im Drittland am Ort seines Dienstleisters (Lohnveredelers) in Belgien keine feste Niederlassung begründet. Dies gilt selbst dann, wenn der Dienstleister ausschließlich für den Auftraggeber im Rahmen eines Exklusivvertrags tätig wird. Das Urteil sollte auf Unternehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat übertragbar sein und bringt daher für Fälle der Lohnveredelung Rechtssicherheit.
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Auch beim Weiterverkauf von Hotelkontingenten findet die Margenbesteuerung Anwendung. Was bereits nach dem EuGH-Urteil in der Rs. Alpenchalets Resorts auf der Hand lag, bestätigte der EuGH in seinem Urteil vom 29.06.2023 nun ausdrücklich. Einziger Ausweg für Unternehmen, die Hotelzimmer ein- und verkaufen, um die Margenbesteuerung zu vermeiden, ist die Umstellung auf ein Vermittlungsmodell.
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