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Endlich ein wenig mehr Rechtssicherheit beim E-Charging: Der EuGH behandelt die komplexe Leistung bestehend aus Ladevorgang und Dienstleistungselementen umsatzsteuerrechtlich als Lieferung. Einige Fragen bleiben dennoch offen, insbesondere in den Konstellationen einer Leistungskette.
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Lange war es in Deutschland ruhig um das Thema E-Rechnung. Während sowohl die EU-Kommission als auch mehrere EU-Mitgliedstaaten Reformvorschläge und konkrete Gesetzesvorschläge für verschiedene E-Rechnungsverpflichtungen und darauf gründende transaktionale Meldepflichten veröffentlicht haben, hörte man aus dem BMF wenig. Jetzt sind die Verbände aufgerufen, einen Diskussionsentwurf zu kommentieren: In Deutschland soll zum 01.01.2025 eine E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze eingeführt werden. Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen wären dann nicht mehr erlaubt.
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Der EuGH kommt in zwei Urteilen vom 30.03.2023 zu dem Ergebnis, dass die öffentliche Hand bei Ausübung von defizitären Tätigkeiten nicht als „Unternehmer“ handelt. In diesem Fall kann die Besteuerung von Umsätzen unterbleiben. Die Kehrseite der Medaille aber ist die Versagung des Vorsteuerabzugs. Viele Kommunen profitieren heute von einer tendenziell großzügigen Behandlung in Form der Gewährung von Vorsteuerüberhängen. Diese Praxis könnte beendet sein, wenn der BFH die neue Linie des EuGH in seine Rechtsprechung übernimmt.
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