VAT THE FAQ
Kaffee wird 10% günstiger, wenn man ihn mit viel Milch bestellt?
Bestellst Du einen schwarzen Kaffee oder einen Kaffee mit einem Schuss Milch im Café, dann zahlt der Kaffeeverkäufer an sein Finanzamt den Regelsteuersatz von 19%.
Gleiches gilt, wenn Du Dir einen schwarzen Kaffee oder einen Kaffee mit einem Schuss Milch für unterwegs holst.
Trinkst Du auf dem Weg in die Uni lieber einen Cappuccino oder Latte Macchiato, sieht es anders aus. Dann zahlt der Kaffeeverkäufer an sein Finanzamt nur den ermäßigten Steuersatz von 7%. Entscheidend dabei ist, dass der Anteil tierischer Milch bei mind. 75% liegt (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 35).
Bringst Du Deiner Freundin einen Hafercappuccino mit, so muss der Kaffeeverkäufer für diesen den Regelsteuersatz von 19% abführen - auch wenn der Hafermilchgehalt über 75% liegt. Für den ermäßigten Steuersatz müsste es sich um Milch tierischen und nicht um solche pflanzlichen Ursprungs handeln.
Trinkst Du Deinen Kaffee vor Ort in einem Café, so ist es ebenfalls entscheidend, ob Du ihn mit mind. 75% tierischer Milch trinken. Die Abgabe von Speisen mit Verzehr vor Ort unterliegt seit dem 01.01.2026 dem ermäßigten Steuersatz von 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
Greift der ermäßigte Steuersatz, wird der Kaffee für Dich aber nicht automatisch billiger. Der Verkäufer kann frei darüber entscheiden, ob er Dir als Käufer den Steuervorteil durch eine Reduzierung des Kaufpreises weitergibt oder diesen für sich behält. Entscheidet sich der Verkäufer für die Weitergabe, liegt der Preisvorteil für Dich bei 10%, vgl. folgende Berechnung:

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