Umsatzsteuer Newsletter 34/2023
E-Rechnung in Deutschland und der EU – Update
Die europäische „E-Rechnungs-Landkarte“ färbt sich bunter. Immer mehr EU-Länder wollen eine nationale E-Rechnungspflicht einführen. Deutschland und Rumänien haben nun auch vom EU-Rat die Ermächtigung erhalten, eine obligatorische E-Rechnungstellung abweichend von den Regelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzuführen. Dabei zeichnet sich in den verschiedenen Ländern eine Tendenz zur Verschiebung des Einführungszeitpunkts ab. In unserem KMLZ Umsatzsteuer Newsletter stellen wir Ihnen die neuen Entwicklungen für ausgewählte Länder vor.
1 E-Rechnung in Europa auf dem Vormarsch
Nationale Ankündigungen, eine E-Rechnungspflicht für die (zumeist nationalen) B2B-Umsätze ansässiger Steuerpflichtiger einführen zu wollen, sind nichts Neues mehr. Die ViDA-Initiative („VAT in the Digital Age“) und der damit verbundene Richtlinienvorschlag der EU aus Dezember 2022 zur Einführung einer grenzüberschreitenden E-Rechnungspflicht, kombiniert mit einer digitalen transaktionalen Meldepflicht, hat der E-Rechnungs-Thematik einen wahren Boost verschafft. Immer mehr Länder beabsichtigen, eine E-Rechnungspflicht einzuführen, was die europäische „E-Rechnungs-Landkarte“ zunehmend bunter werden lässt. Allerdings ist aktuell die Tendenz zu beobachten, dass zwar die Planungen in den einzelnen Ländern stetig voranschreiten, es jedoch zu Verzögerungen ob des Einführungszeitpunkts kommt. Dies mag einer Vorsicht der einzelnen Mitgliedstaaten entspringen, keine nationalen Regelungen einführen zu wollen, die dann im Zuge der Umsetzung des ViDA-Pakets obsolet werden könnten. Die mögliche zeitliche Verschiebung der ViDA-Maßnahmen dürfte diesen Effekt noch verstärken. Für die Steuerpflichtigen hat die aktuelle Entwicklung zwei Seiten: Einerseits gewinnen die Steuerpflichtigen Zeit, sich mit der Ausstellung und dem Empfang von E-Rechnungen fundiert auseinanderzusetzen und die Rechnungstellungs- und -empfangsprozesse zu digitalisieren. Andererseits sind die genauen Parameter je Land und auf EU-Ebene immer noch nicht klar formuliert, was die konkrete Umsetzung und Umrüstung der ERP-Systeme erschwert. Im Folgenden stellen wir die aktuellen Entwicklungen in ausgewählten Ländern kurz vor.
 
2 Deutschland
Erst vor wenigen Wochen wurde der Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen sowie Steuervereinfachungen und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ veröffentlicht. Darin wird eine E-Rechnungspflicht ab 01.01.2026 für inländische B2B-Umsätze zwischen im Inland ansässigen Steuerpflichtigen vorgeschlagen (dazu KMLZ Umsatzsteuer Newsletter 31 | 2023). Nun hat der EU-Rat mit Durchführungsbeschluss vom 25.07.2023 Deutschland ermächtigt, eine obligatorische E-Rechnungstellung abweichend von den Regelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzuführen. Deutschland kann daher das weitere Gesetzgebungsverfahren ohne EU-seitige Beschränkungen vorantreiben. Damit scheint der Weg zur Einführung der E-Rechnungspflicht ab 01.01.2026 frei.
 
3 Belgien
Belgiens Pläne, eine E-Rechnungspflicht einzuführen, haben dagegen einen Dämpfer erhalten. Über das umfassende Steuerreformpaket, welches auch das E-Rechnungspaket enthält, konnte kein Konsens erreicht werden. Laut Informationen des Finanzministeriums wird nach der Sommerpause geprüft, inwieweit die Einführung einer nationalen E-Rechnungspflicht weiterverfolgt werden soll. Belgien hatte bisher, ebenso wie Deutschland, die entkoppelte Einführung einer E-Rechnungspflicht und einer digitalen Meldepflicht geplant.
 
4 Frankreich
Frankreich war neben Polen eines der ersten Länder, die dem italienischen Vorbild nach eine obligatorische E-Rechnungstellung angekündigt hatten. Eigentlich sollten große Unternehmen ab Juli 2024 zur E-Rechnungstellung verpflichtet werden. Nun wird der Start (erneut) verschoben. Dem Vernehmen nach soll eine Verschiebung der E-Rechnungstellung im B2B-Bereich und der geplanten elektronischen Berichterstattung für B2C-Umsätze den Bedenken der Unternehmen Rechnung tragen. Wann die E-Rechnungspflicht nun kommen soll, ist noch nicht ganz klar. 2026 erscheint realistisch. Mit Blick auf eine stufenweise Einführung über zwei Jahre hinweg würde eine E-Rechnungstellung und digitale Berichtspflicht dann erst ab 2028 gelten, unabhängig von der Unternehmensgröße. Trotz der Verschiebung wurden kürzlich die aktualisierten technischen Spezifikationen (v.2.3) veröffentlicht.
 
5 Polen
Hatte der Senat das Gesetz zur Einführung der obligatorischen E-Rechnungstellung kürzlich noch abgelehnt, so hat der Sejm (das Unterhaus des Parlaments) nun entgegen der Empfehlung des Senats das Gesetz verabschiedet. Somit gilt ab 01.07.2024 eine E-Rechnungspflicht für (fast alle) B2B-Umsätze. Die E-Rechnungen müssen nicht nur in einem bestimmten Format ausgestellt sein, sondern sind auch über das staatliche System (KSeF) an den Rechnungsempfänger zu übermitteln. Ansässige Steuerpflichtige haben ab jetzt also nur ein knappes Jahr Zeit, die eigenen Systeme umzustellen. Aktuell läuft auch eine Testphase, in der die Steuerpflichtigen erste Erfahrungen mit E-Rechnungen sammeln können.
 
6 Rumänien
Rumänien hatte ursprünglich auf eine obligatorische E-Rechnungstellung nur für bestimmte betrugsanfällige Warengruppen gesetzt (dazu KMLZ Umsatzsteuer Newsletter 30 | 2022). Nach einer Strategieänderung soll jetzt aber doch eine breite E-Rechnungspflicht kommen. Auch hierzu hat der EU-Rat bereits Ende Juni 2023 seine Zustimmung gegeben. Rumänien setzt ebenso wie Polen auf eine zentrale Übermittlung von E-Rechnungen über ein staatliches System.
 
7 Spanien
Nach den aktuellen Plänen sollen E-Rechnungen verpflichtend werden in allen Fällen, in denen aktuell bereits eine Rechnungsstellungspflicht besteht. Noch nicht sicher ist, ob auch in Spanien lediglich umsatzsteuerlich registrierte, aber nicht ansässige Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet sein werden.

Ansprechpartner:
 
 
Ronny Langer
Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater
Tel.: +49 89 217501250
 
Stand: 02.08.2023