Mehr als drei Jahre nach der Entscheidung des BFH, dass Privatkliniken umsatzsteuerfreie Krankenhausbehandlungen durchführen können, hat der Gesetzgeber das europarechtswidrige deutsche Gesetz noch immer nicht angepasst. In einem aktuellen Urteil weist der BFH auf eine mögliche Steuerbefreiung auf Grundlage des Unionsrechts für private Versorgungszentren, die keine Zulassung nach § 95 SGB V besitzen, hin.
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