Der EuGH hat am 15.09.2016 zwei grundlegende Urteile veröffentlicht. Nun müssen die deutsche Finanzverwaltung und die Finanzgerichtsbarkeit in vielen Fällen umdenken. Der Formalismus bei der Rechnungsstellung wird deutlich gelockert. Zinszahlungen aufgrund formaler Rechnungsmängel werden weitestgehend der Vergangenheit angehören. Unternehmen, denen in der Vergangenheit der Vorsteuerabzug aufgrund formeller Rechnungsmängel versagt wurde, haben nun die Möglichkeit, die gezahlten Zinsen zurückzuholen. Die Urteile sind aber kein Freibrief. Sie helfen vielmehr nur, den überbordenden Formalismus einzudämmen. Es wird einige Zeit dauern, bis hier mit einer offiziellen Reaktion der Finanzverwaltung zu rechnen ist. Steuerpflichtige sollten ihre Chancen aber umgehend nutzen.
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