Umsatzsteuer Newsletter

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Umsatzsteuer Newsletter 29/2015
Der EuGH hat entschieden, dass juristische Personen des privaten Rechts als Einrichtungen des öffentlichen Rechts verstanden werden können. Dies ist ein Paukenschlag, da der BFH dies bislang anders gesehen hat. Die neue Rechtsprechung hat besondere Bedeutung für sog. „beliehene“ Unternehmen. Die nationale Regelung des § 2 Abs. 3 UStG und des § 2b UStG ist daher zukünftig richtlinienkonform auszulegen.
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Umsatzsteuer Newsletter 28/2015
Zum Jahreswechsel ist erneut die Sicherung des Steueraufkommens das dominierende Thema. Ungarn und Tschechien verschärfen die Deklarationspflichten, Rumänien erweitert den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens und Frankreich verpflichtet als erster EU-Mitgliedstaat Unternehmen zur Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren. Daneben steht die Belebung der Wirtschaft im Fokus einiger Staaten. Rumänien versucht, die Konjunktur durch Senkung der Steuersätze zu fördern. Italien verschiebt die geplante Erhöhung der Steuersätze. Österreich und Norwegen hingegen planen, durch Erhöhung der Steuersätze Mehreinnahmen zu generieren.
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Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 16.10.2015 dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt. Das UStG wurde damit auch in vier Punkten geändert, beim Übergang der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen bei Betriebsvorrichtungen sowie bei Lieferungen von Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl, bei der Besteue-rung von Leistungen der öffentlichen Hand und beim Steuerausweis nach § 14c UStG. Mit Wirkung zum 01.01.2016 werden zudem die Intrastat-Meldeschwellen erhöht.
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