Zugriff verweigert
Sie haben keine Zugriffsberechtigung für diese Seite.

Warum es bei einem Malbuch einen Unterschied macht, ob sich der Sohn oder der Papa damit vergnügt.

Ein Buch zum Ausmalen. Mit süßen Motiven wie Tieren, Autos oder Häusern. Ganz klar: Ein Kindermalbuch – macht 7%. Aber was, wenn das Buch jetzt für den Papa gemacht ist. Und der plötzlich ganz andere Sachen ausmalen kann (Sie wissen schon ...). Sind dann plötzlich 19% fällig?
Mehr Infos zu diesem malerischen Fall erhalten Sie von unserer Partnerin Eveline Beer.

Warum sich Unternehmen auch mit „sauberen“ Geschäften identifizieren können.

Eigentlich ist ein Reihengeschäft ja ausgesprochen einfach. A verkauft an B und B verkauft an C. Aber was passiert, wenn irgendwer dabei keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt? Nun – das haben wir geklärt. Und so nebenbei dafür gesorgt, dass das Umsatzsteuergesetz geändert werden musste – in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern.
Mehr Infos zu diesem Fall erhalten Sie gerne von unserem Partner Dr. Thomas Streit.

Warum der Spruch: „Geld stinkt nicht“ auch bei der Umsatzsteuer gilt.

Es sieht ja nicht nach besonders viel aus: die Geldmenge, die sich auf dem Teller einer Toiletten-Reinigungskraft ansammelt. Muss davon Umsatzsteuer bezahlt werden? Eine gute Frage. Vor allem, wenn diese Reinigungskraft zu einem Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern gehört, die jeden Tag mehrere tausend Euro einsammeln und abgeben. Wie diese Frage letztendlich beantwortet wurde, erfahren Sie von unserem Partner Ronny Langer.

Warum man seine Kunden manchmal wie Waren behandeln sollte.

Der Fall Oertel: Ein Funkmietwagen, der Menschen transportiert, ist ein Taxi und wird dementsprechend besteuert. Könnte man denken. Dachten der EuGH und der BFH aber nicht. Mehr Infos zu diesem Fall, bei dem es unter anderem darum geht, ob man Menschen als Waren deklarieren kann, erhalten Sie gerne von unserem Partner Professor Dr. Thomas Küffner.

Warum ein königlicher Erlass von anno Tobak einen edlen Wein noch schmackhafter macht.

Sagen wir mal so: Die Queen von England ist schuld. Nicht die, die jetzt noch aktiv ist. Eine ihrer Vorgängerinnen hat entschieden, dass es Weinlagerhäuser gibt, die in England liegen, aber als exterritorial gelten. Und die benötigen bis heute keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Eine interessante Rechtslage, vor allem für unseren Mandanten, der dort so richtig teure Weine eingekauft hat. Und diese dann steuerfrei abrechnen konnte – weil wir mit unserem Verfahren für einen Meilenstein in der deutschen Finanzgerichtsrechtsprechung gesorgt haben. Wie wir das hinbekommen haben, erklärt Ihnen gerne unser Partner Dr. Christian Salder.

Warum bei der Abrechnung Vereinsmeierei schlecht sein kann.

Wer in der Altenpflege arbeitet, verdient bei Weitem nicht, was er eigentlich verdient. Umso schlimmer, wenn er dann für einen kleinen Abrechnungsfehler zur Kasse gebeten wird. Eine Altenpflegerin hatte irrtümlicherweise ihre Leistung einem Verein und nicht dem Sozialhilfeträger in Rechnung gestellt und sollte deshalb viel zu hohe Steuern zahlen. Ein Fall, bei dem wir sehr gerne geholfen haben. Wie wir letztendlich den BFH überzeugt haben, erzählt Ihnen unser Partner Professor Dr. Thomas Küffner.

Warum der Linienverkehr einer Stadtrundfahrt helfen kann, Steuern zu sparen.

Eine Stadtrundfahrt macht man nicht, um anzukommen, sondern um sich zu vergnügen. Dazu gehört, dass man im Bus informiert und unterhalten wird. Aber reicht das, um eine Stadtrundfahrt anders zu besteuern als eine Fahrt im Linienbus? Nicht ganz: Eine entscheidende Sache fehlt. Und da kommt der genehmigte Linienverkehr ins Spiel. Was genau er damit zu tun hat, erklärt Ihnen gerne unser Partner Professor Dr. Thomas Küffner.