Umsatzsteuer Newsletter 13/2016
Blick ins Ausland
Die arabischen Golfstaaten beabsichtigen, ein Umsatzsteuersystem einzuführen. Sie stehen damit noch ganz am Anfang. Andere Länder versuchen, mehr Steuereinnahmen aus E-Commerce und Versandhandel zu generieren. Die EU-Staaten haben ganz andere Probleme. Sie kämpfen mit Steuerbetrug und versuchen dem mit Steuerschuldübergängen Herr zu werden – diesmal Estland, Italien, Rumänien und Tschechien. Die Schweiz wird ihre Vorschriften ändern, um mehr ausländische Unternehmen zu Steuerpflichtigen zu machen. Und Polen verlangt von den Steuerpflichtigen künftig deutlich mehr Informationen.

1. Arabische Golfstaaten
Der Golf-Kooperationsrat hat angekündigt, dass in den Staaten Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate ab 2018 ein Umsatzsteuersystem mit einem Steuersatz von 5 % eingeführt wird.

2. Estland
Am 14.04.2016 hat das Finanzministerium einen Gesetzentwurf präsentiert, mit dem der Steuerschuldübergang auf Lieferungen von Eisen, Stahl und daraus hergestellte Halbfertigprodukte erweitert wird. Dadurch soll eine Lücke geschlossen werden, die nach Einführung des Steuerschuldübergangs für Schrott und Edelmetalle verblieben war.

3. Griechenland
Wie die Regierung am 20.04.2016 beschlossen hat, soll der Regelsteuersatz von 23 % auf 24 % erhöht werden. Die Erhöhung soll zum 01.07.2016 in Kraft treten.

4. Italien
Am 03.03.2016 wurde eine Verordnung zur Einführung des Steuerschuldübergangs für Inlandsumsätze mit Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen, Laptops, Spielekonsolen und Tablets im Gesetzblatt veröffentlicht. Die Regelung trat am 02.05.2016 in Kraft und soll bis 31.12.2018 gelten.

5. Norwegen
Das Finanzministerium hat Ende April einen Gesetzentwurf veröffentlicht, wonach Unternehmen aus EWR-Staaten bei einer Registrierung in Norwegen keinen Fiskalvertreter mehr benennen müssen.

6. Polen
Ab 01.07.2016 sollen große Unternehmen (Umsatz über 50 Mio. EUR und Aktiva über 43 Mio. EUR oder mehr als 250 Arbeitnehmer) verpflichtet sein, monatlich umfangreiche Daten (SAF-T Files) an den Fiskus zu übermitteln. SAF-T (Standard Audit File-Tax) ist eine von der OECD entwickelte Datei-Norm für Daten aus einem Buchhaltungssystem. Ursprünglich sollte die Regelung nur für in Polen ansässige Unternehmen anwendbar sein. Allerdings hat das Finanzministerium verlauten lassen, dass SAF-T Files auch von nicht ansässigen, aber in Polen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen angefordert werden können. Für die Größenmerkmale seien die globalen und nicht nur die polnischen Aktivitäten relevant. Kleine und mittelgroße Unternehmen sollen ab 01.01.2017 zur Abgabe verpflichtet sein.

7. Rumänien
Ein Anwendungserlass zum Steuergesetz, der am 21.03.2016 im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, regelt verschiedene umsatzsteuerliche Details. Unter anderem wurden Vereinfachungen zum Steuerschuldübergang bei Lieferungen von integrierten Schaltkreisen eingeführt. Als solche Schaltkreise werden demnach alle Produkte der KN-Gruppe 8542 klassifiziert. Da es sich bei dem Anwendungserlass um eine Interpretationshilfe zum Gesetz handelt, gilt die Klassifizierung rückwirkend zum 01.01.2016.

8. Schweiz
Die Schweiz will eine Benachteiligung Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen abschaffen. Künftig soll für die Grenze von 100.000 CHF, ab der Unternehmer in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, nicht mehr nur der in der Schweiz erwirtschaftete Umsatz maßgeblich sein. Unternehmer müssen dann für die Befreiung von der Steuerpflicht nachweisen, dass sie weltweit nicht mehr als 100.000 CHF pro Jahr erzielen. Der Ständerat hat diesbezüglich am 03.03.2016 der Vorlage des Nationalrats zugestimmt. Allerdings wurden vom Ständerat einige Änderungen angebracht, sodass die Vorlage an den Nationalrat zurückgegeben wurde. Deshalb dürfte die Änderung vermutlich erst ab 2018 wirksam werden.

9. Tschechien
Im Parlament wird derzeit eine Gesetzesänderung beraten, wonach der Steuerschuldübergang auf inländische Warenlieferungen erweitert werden soll. Voraussetzung wäre, dass der Lieferer in Tschechien weder ansässig noch registriert und der Abnehmer in Tschechien registriert ist. Mit einer Entscheidung wird in den nächsten Wochen gerechnet.

10. E-Commerce
In Russland wird aktuell ein Gesetz auf den Weg gebracht, wonach sich ausländische Anbieter von digitalen Dienstleistungen an russische Kunden registrieren und 18 % Umsatzsteuer abführen müssen. Israel hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, wonach ausländische Anbieter 17 % Umsatzsteuer für digitale Dienstleistungen an israelische Kunden abführen müssen. In Neuseeland werden digitale Dienstleistungen von ausländischen Anbietern an neuseeländische Kunden ab 01.10.2016 mit 15 % Umsatzsteuer besteuert. Zudem sollen Online-Marketplaces, über die Waren an Kunden in Neuseeland verkauft werden, Umsatzsteuer entrichten müssen. In China wurde eine Parcel Tax eingeführt, die von E Commerce-Plattformen entrichtet werden muss, wenn chinesische Kunden darüber Waren einkaufen. Großbritannien ergreift Maßnahmen, um Steuerausfälle im Versandhandel einzuschränken. Schätzungen zufolge sollen bis zu EUR 1,5 Mrd. pro Jahr nicht erhoben werden, weil sich Lieferanten nicht registrieren oder trotz Registrierung die Umsatzsteuern nicht abführen. Deshalb sollen Regelungen eingeführt werden, wonach unter anderem der jeweilige Marketplace oder das Fulfillment Center, über die der Verkauf stattfindet, für die Steuern haftet.

11. Restaurationsleistungen
Einige Länder senken ihre Steuersätze für Bewirtungsleistungen. Ungarn plant eine Reduzierung auf 18 % ab 01.01.2017 und weiter auf 5 % ab 01.01.2018. Tschechien wird den Steuersatz ab 01.12.2016 auf 15 % senken. In Portugal ist die Besteuerung bereits am 01.04.2016 auf 13 % gesenkt worden.

Ansprechpartner:

Ronny Langer
Dipl.-FW (FH), Steuerberater
Tel.: 089 / 217 50 12 - 50
ronny.langer@kmlz.de

Stand: 17.05.2016