EVELINE BEER

Partnerin

Rechtsanwältin, Steuerberaterin,
Fachanwältin für Steuerrecht

Telefon: +49 211 54095335
E-Mail: eveline.beer@kmlz.de

Lebenslauf

Eveline Beer arbeitet seit 2008 für KMLZ. Seit 2013 ist sie Partnerin.

Eveline Beer berät Großkonzerne und mittelständische Mandate in umsatzsteuerlichen Fragestellungen. Einen Schwerpunkt bilden dabei Einzelhandelsunternehmen und die Automotive-Branche. Sie führt bei Mandanten internationale Projekte wie VAT Reviews durch und berät die Unternehmen bei der Umstrukturierung ihrer Lieferprozesse. Dabei arbeitet sie eng mit unseren Partnern im Ausland zusammen. Des Weiteren referiert sie regelmäßig auf Inhouse-Schulungen bei unseren Mandanten und unterstützt diese vor Ort im Tagesgeschäft und bei Betriebsprüfungen.

Eveline Beer war zuvor mehrere Jahre in der Umsatzsteuergruppe einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Seit 2015 leitet sie unseren Standort in Düsseldorf.

Veröffentlichungen

Aufsätze

  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Ausschüttung des „Verlegeranteils“ durch Verwertungsgesellschaften, MwStR 2022, S. 464, zusammen mit Bettina Finken 
  • Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Historische Senkung des Mehrwertsteuersatzes, MwStR 2020, S. 560, zusammen mit Bettina Finken
  • BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin, DER BETRIEB, 15/2018, S. 859
  • "Wenn der A dem C einen Rabatt gewährt…" - BMF-Schreiben zur Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen in Lieferketten bei nur mittelbarer Leistungsbeziehung, DStR 2017, S. 2787, zusammen mit Markus Müller
  • BFH verwehrt Pharmaindustrie Steuerkorrekturen aufgrund Solidarbeitrag, NWB 2014, S. 1408, zusammen mit Dr. Veronika Pull
  • Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, Umsatzsteuerliche Änderungen, Bilanz und Buchhaltung 09/2013, S. 35
  • Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen, DStR 2012, S. 1917, zusammen mit Thomas Streit
  • Umsatzsteuerliche Änderungen nach dem JStG 2013, BB 2012, S. 2859
  • EU-Umsetzungsgesetz – umsatzsteuerliche Änderungen zum 1.7.2010 in der Praxis, Stbg, 2010, S. 337
  • Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug: Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens soll erweitert werden, DB, Status: Recht 2009, S. 244
  • BFH gewährt gutgläubigen Kfz-Händler Vorsteuerabzug nur im Billigkeitsverfahren - Vertrauensschutz beim Vorsteuerabzug, Auto Steuern Recht, 10/2009, S. 5
  • BFH versus Finanzverwaltung und BGH - Unternehmensfreundliche Klarstellungen bezüglich Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen - DB, Status: Recht 2009, S. 193
  • BFH lockert Kriterien für die Geschäftsveräußerungen im Ganzen – zugleich Anmerkung zum Urteil des BFH vom 23.8.2007, V R 14/05, MittBayNot 2008, S. 359, zusammen mit Dr. Oliver Zugmaier
Deutsch

Eveline Beer arbeitet seit 2008 für KMLZ. Seit 2013 ist sie Partnerin.

Eveline Beer berät Großkonzerne und mittelständische Mandate in umsatzsteuerlichen Fragestellungen. Einen Schwerpunkt bilden dabei Einzelhandelsunternehmen und die Automotive-Branche. Sie führt bei Mandanten internationale Projekte wie VAT Reviews durch und berät die Unternehmen bei der Umstrukturierung ihrer Lieferprozesse. Dabei arbeitet sie eng mit unseren Partnern im Ausland zusammen. Des Weiteren referiert sie regelmäßig auf Inhouse-Schulungen bei unseren Mandanten und unterstützt diese vor Ort im Tagesgeschäft und bei Betriebsprüfungen.

Eveline Beer war zuvor mehrere Jahre in der Umsatzsteuergruppe einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Seit 2015 leitet sie unseren Standort in Düsseldorf.

Position: 
Partner
Ort: 
Düsseldorf
Qualifikationen: 

Partnerin

Rechtsanwältin, Steuerberaterin,
Fachanwältin für Steuerrecht

Telefon: +49 211 54095335
E-Mail: eveline.beer@kmlz.de

Nachname: 
BEER
Sortierung umgehen: 
0
Veröffentlichungen: 

Aufsätze

  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Ausschüttung des „Verlegeranteils“ durch Verwertungsgesellschaften, MwStR 2022, S. 464, zusammen mit Bettina Finken 
  • Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Historische Senkung des Mehrwertsteuersatzes, MwStR 2020, S. 560, zusammen mit Bettina Finken
  • BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin, DER BETRIEB, 15/2018, S. 859
  • "Wenn der A dem C einen Rabatt gewährt…" - BMF-Schreiben zur Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen in Lieferketten bei nur mittelbarer Leistungsbeziehung, DStR 2017, S. 2787, zusammen mit Markus Müller
  • BFH verwehrt Pharmaindustrie Steuerkorrekturen aufgrund Solidarbeitrag, NWB 2014, S. 1408, zusammen mit Dr. Veronika Pull
  • Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, Umsatzsteuerliche Änderungen, Bilanz und Buchhaltung 09/2013, S. 35
  • Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen, DStR 2012, S. 1917, zusammen mit Thomas Streit
  • Umsatzsteuerliche Änderungen nach dem JStG 2013, BB 2012, S. 2859
  • EU-Umsetzungsgesetz – umsatzsteuerliche Änderungen zum 1.7.2010 in der Praxis, Stbg, 2010, S. 337
  • Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug: Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens soll erweitert werden, DB, Status: Recht 2009, S. 244
  • BFH gewährt gutgläubigen Kfz-Händler Vorsteuerabzug nur im Billigkeitsverfahren - Vertrauensschutz beim Vorsteuerabzug, Auto Steuern Recht, 10/2009, S. 5
  • BFH versus Finanzverwaltung und BGH - Unternehmensfreundliche Klarstellungen bezüglich Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen - DB, Status: Recht 2009, S. 193
  • BFH lockert Kriterien für die Geschäftsveräußerungen im Ganzen – zugleich Anmerkung zum Urteil des BFH vom 23.8.2007, V R 14/05, MittBayNot 2008, S. 359, zusammen mit Dr. Oliver Zugmaier