Compliance

Compliance

Sollte Ihr Unternehmen grenzüberschreitend tätig werden, kann es notwendig sein, sich im Ausland umsatzsteuerlich zu registrieren und andere administrative Verpflichtungen (z. B. Intrastat) zu erfüllen.
In diesem Fall:
  • prüfen wir, ob eine Registrierung tatsächlich erforderlich ist
  • registrieren Ihr Unternehmen beim ausländischen Fiskus
  • erstellen die Umsatzsteuer- und Intrastat-Meldungen

Beispiel 1:

Sie erbringen eine Werklieferung in Großbritannien (z. B. Errichtung einer Anlage oder Lieferung einer Maschine mit aufwendiger Montage), durch die die aktuelle Umsatzschwelle überschritten wird, ab der eine Registrierung erforderlich wird:

  • wir beantragen eine Befreiung von der Registrierungspflicht („simplified procedure“) oder
  • wir beantragen eine britische Steuernummer und
  • wir erstellen die notwendigen Umsatzsteuererklärungen

Beispiel 2:

Sie errichten ein zentrales Auslieferungslager in Belgien für die Belieferung Ihrer Kunden in den angrenzenden Ländern:

  • wir beantragen die Registrierung beim belgischen Fiskus,
  • wir erstellen für Sie die monatlichen Umsatzsteuererklärungen
  • wir erstellen für Sie die Quartalsmeldungen und Jahresmeldungen zum EU-Warenverkehr
  • wir erstellen für Sie die monatlichen Intrastat-Erklärungen (Eingang und Ausgang)

Beispiel 3:

Sie vereinbaren mit Ihren ausländischen Zulieferern die Abwicklung der Lieferungen über Konsignationslager in der Nähe Ihres Produktionsstandortes in Deutschland:

  • wir übernehmen die steuerliche Vertretung der Zulieferer in Deutschland
  • wir beantragen die umsatzsteuerliche Registrierung
  • wir erstellen die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen
  • wir erstellen die Intrastat-Erklärungen (Eingang)
  • wir betreuen die Umsatzsteuersonderprüfungen